Diskriminierung Blinder und Sehbehinderter an Wiener Gerichten

Jüngst in Kraft getretenes Behindertengleichstellungsgesetz findet keine Anwendung. Blinder wird seines Führhundes verwiesen - Unkenntnis der Richterin über Mitnahme des Begleithundes in den Gerichtssaal.

Gerichtsurteil - Hammer
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Der vollblinde Obmann der Sehbehinderten- und Blindenorganisation „Engel auf Pfoten“ wollte einen ihrer Büroräume aufgrund einer Ladung in Begleitung seines Blindenführhundes, sowie seiner Assistentin und seines Rechtsanwaltes betreten und wurde von der amtierenden Richterin schroff verwiesen, dass „Tiere“ bei Gericht nicht zulässig seien.

Roland Erich Komuczky, Sachverständiger für Blindenführhundprüfungen des Bundesministeriums für Soziales, Generationen und Konsumentenschutz, verwies auf das Behindertengesetz nach welchem Blindenführhunde – sofern diese im Bundesbehindertenpass der behinderten Person eingetragen sind – in öffentlichen Gebäuden zugelassen sind, da sie ein unabkömmliches Hilfsmittel für die Orientierung und Mobilität der blinden Person darstellen. Komuczky heute: „Es ist mir unerklärlich, wie es gerade bei Gericht zu derartiger Missachtung und sichtlicher Unkenntnis über die österreichische Gesetzeslage kommen kann.“

Der Blinden- und Sehbehindertenverein wollte aufgrund dieses Vorfalles Anzeige wegen Diskriminierung erstatten, dieses war nicht möglich, da im Speziellen bei der Justiz in allen Bereichen das Bundessozialamt als Mediator für ein Mediationsgespräch in erster Linie Ansprechpartner sein muss (lt. Gesetzestext).

Die Vorsitzende des Bundessozialamtes schlug Mediationsgespräche vor für eventuelle weitere Lösungen dieses Vorfalles, welche von der Beklagten Partei (Justiz LG Präsidentin) sofort ausgeschlagen wurden. Das jüngst in Kraft getretene Anti-Diskriminierungsgesetz, welches sich u.a. auch für die Rechte behinderter Menschen einsetzt kam somit auch hier nicht zur Anwendung!

„Engel auf Pfoten“ kämpft für sein Recht. Eine Amtshaftungsklage gegen diese Ablehnung und diesen Diskriminierungsvorfall ist nicht auszuschließen.

Der Verein „Engel auf Pfoten“ wird keine Kosten und Mühen scheuen, um für diesen Präzedenzfall eine Lanze zu brechen und somit die Rechte sehbehinderter und blinder Menschen in rechtsstaatliches Licht zu rücken.

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