Tagung Pflegevorsorge – 10 Jahre Bemühen für Selbstbestimmung

Bericht vom Arbeitskreis: Alternative Betreuungsmethoden

Demo für Persönliche Assistenz
BIZEPS

Nur mit Persönlicher Assistenz ist es mir überhaupt möglich, hier bei dieser Tagung zu sein – die Heimhilfe darf nur bestimmte Dinge, und die nur zu Hause, der Fahrtendienst ist heute einfach nicht gekommen. So musste mich meine Persönliche Assistentin mit meinen Auto herfahren.“ So leitet Annemarie Srb-Rössler, Teilnehmerin des AK ganz aktuell ein und ist schon mitten im Thema.

Ein Thema, das bereits zu Beginn der Veranstaltung eine Gruppe von behinderten AktivistInnen vorgab und auf der Bühne auf ihre persönlichen Lebenssituationen aufmerksam machte – eindrucksvoll und klar. Ein Thema, das offensichtlich mehr Menschen bewegt.

Wie ein roter Faden …
Mit fast 30 Personen ist der AK „Persönliche Assistenz“, der am besten besuchte. Die Interessierten waren zum Teil Personen aus dem traditionellen Anbieterkreis im Behindertenbereich, VertreterInnen der MA 12 und des BMSG sowie der Wirtschaftskammer und einer Sozialforschungsstelle. Zum anderen waren es BehindertenvertreterInnen von Selbstbestimmt Leben, der Vorsitzende der Wiener Interessensvertretung behinderter Menschen sowie behinderte Menschen als ExpertInnen in ihrer eigenen Sache.

Im Vordergrund der Diskussionen stand zu Beginn, den ungleichen Level an Informationen zu Persönlicher Assistenz auszugleichen. Dorothea Brozek, AK-Leiterin und Gründerin der WAG – Wiener Assistenzgenossenschaft: „Wir sprechen dann von Persönlicher Assistenz, wenn sämtliche Kompetenzen des Wer, Wann, Wo und Wie in den Händen der AssistenznutzerInnen liegen und diese auch selbst entscheiden wer wofür bezahlt bekommt.“

Persönlicher Assistenz umfasst sämtliche behinderungsbedingte Hilfe im Bereich der Körperpflege, des Haushalts, der Mobilität, der Kommunikation, in der Freizeit, am Arbeitsplatz, zu Hause, unterwegs, usw. Behinderte NutzerInnen entscheiden selber, wer für sie arbeitet, wann und wo, sie schulen ihre Persönlichen AssistentInnen selber ein und bezahlen sie.

Der Paradigmenwechsel
Das Hilfemodell der Persönlichen Assistenz entwickelte sich innerhalb der Selbstbestimmt Leben Bewegung behinderter Menschen. Ganz wesentlich dabei ist die Änderung der Sichtweise von Behinderung: Weg vom medizinischen Modell, wo der Ansatz ein defizitorientierter ist und hin zum sozialen Modell der Behinderung. Ausgehend von Fragen, was brauchen Menschen, damit sie als Teil der Gesellschaft all ihre Ressourcen einbringen und selbstbestimmt leben können, damit sie alle sozialen Rollen, die grundsätzlich Menschen offen stehen, auch leben können.

„Ich brauche Persönliche Assistenz, um all die Dinge machen zu können, die ich für meine Mutterrolle brauche“, bringt es eine Martina Lerchbaumer, eine Teilnehmerin im Rollstuhl und im 6. Monat schwanger auf den Punkt, „ich brauche schnell eine Lösung, lange Zeit hab ich nicht mehr“.

Gesetzlichen Anspruch auf Persönliche Assistenz gibt es in Österreich bisher nicht. Mit dem Pflegegeld und dem Einkommen, falls sie über eines verfügen, organisieren sich einzelne behinderte Menschen Persönliche Assistenz. Jedoch bei sehr hohem Assistenzbedarf bleibt vielen nur der Weg in Institutionen. Weil die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, müssen behinderte Menschen auf Angebote zurückgreifen, die sie sich nicht frei wählen können, sondern oft „froh sein müssen, dass es überhaupt so was gibt“, schildert eine Teilnehmerin des AK, „diese Abhängigkeit, die man so oft zu spüren bekommt, macht auf Dauer krank.“ Damit wird ein heißes Eisen im AK angesprochen: Abhängigkeit und das damit verbunden Machtungleichgewicht.

Wahlmöglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben
Doris Winkler, AK-Leiterin und Koordinatorin der ARGE Wohnplätze, betont: „Die Wahlfreiheit muss oberstes Ziel sein und über den Anbieterinteressen stehen. Persönliche Assistenz als ein Angebot darf nicht als Konkurrenz, sondern als Ergänzung gesehen werden. Angebot und Nachfrage müssen zusammenpassen, wobei wir zur Zeit grundsätzlich zu wenig Angebote für behinderte Menschen haben.“

Am Beispiel der WAG wurde skizziert wie Persönliche Assistenz in der Praxis umgesetzt wird. KundInnen wahren alle ihre organisatorischen Kompetenzen, indem sie selber bestimmen welche sie selber übernehmen und welche sie der WAG übertragen. Über mangelnde BewerberInnen für die Assistenztätigkeit kann die WAG nicht klagen, es gibt mehr Interessierte als tatsächlich beschäftigt werden können. Wobei es auch mehr Anfragen von KundInnen gibt, als das im Moment von der MA 12 sogenannte bewilligte Kontingent für 20 Personen.

Nach den ersten Erfahrungen auf Basis von Hilfskonstrukten nach dem Wiener Behindertengesetz stehen die nächsten Schritte an. Für Persönliche Assistenz ist vor allem ein individualisierter Zugang zum Stundenausmaß nach dem tatsächlichen Bedarf notwendig. Alle anderen erforderlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung von Persönlicher Assistenz beinhaltet ein Bericht einer AG der Wiener Interessensvertretung behinderter Menschen, der als Arbeitsunterlage im AK verteilt wurde.

Positive Vorbilder
In Europa entwickelte sich die Persönliche Assistenz in den letzten 20 Jahren bis hin zu gesetzlichen Ansprüchen. Aus Zeitgründen, die TeilnehmerInnen hatten 1,5 Stunden Zeit, sich mit dem „Schattenthema“ der Veranstaltung zu befassen, konzentrierte sich der AK als Abschluss und Ausblick auf Schweden, wo es seit 1994 ein Assistenzgesetz gibt.

Das schwedische Assistenzsicherungsgesetz ist bundeseinheitlich, einkommensunabhängig und in Form von Direktzahlungen an die AntragstellerInnen.

Die Zugangskriterien sind: Assistenzbedarf von durchschnittlich mindestens 20 Stunden pro Woche sowie Hilfebedarf beim aus dem bett kommen (aufstehen/niederlegen), anziehen, ausziehen, WC, beim Essen und der Kommunikation.

In einem persönlichen Gespräch mit einem Sozialarbeiter der Bundessozialversicherung wird der durchschnittliche Stundenbedarf pro Woche festgelegt. Zugrunde liegt nicht nur die Behinderung im sinne der Diagnose, sondern es werden auch ganz maßgebend die sozialen Rollen berücksichtigt, die der behinderte Mensch lebt.

Pro Assistenzstunde bekommt man einen stattlich fixierten Stundensatz (derzeit ca. 22,– Euro) monatlich direkt ausbezahlt. So können behinderte Menschen entweder selber ArbeitgeberIn sein, bei einer Assistenzgenossenschaft einkaufen oder bei einem Dienst der Gemeinde.

Monatlich werden Abrechnungen der verrechneten und verbrauchten Assistenzstunden von den AssistenznutzerInnen als Nachweis an den Kostenträger geschickt. Innerhalb eines Jahres kann man sich die Assistenzstunden frei einteilen, nach diesem Zeitraum werden nichtverbrauchte Stunden abgerechnet und „zurückgeschickt“.

Schweden feiert nächstes Jahr 10 Jahre Assistenzsicherungsgesetz.
Was hat diese Reform gebracht: Schwerbehinderte Menschen haben mit Persönlicher Assistenz mehr Chancen Jobs zu finden, vielen war es erst mit Persönlicher Assistenz möglich, Partnerschaften einzugehen und Familien zu gründen.

Eine andere Entwicklung war, dass viele neue innovative Jobs geschaffen wurden und behinderte Menschen selber ihre eigenen Firmen gründeten. In zahlreichen Assistenzgenossenschaften schlossen sich behinderten ExpertInnen zusammen, um Persönliche Assistenz zu organisieren und andere behinderte Menschen zu schulen, gute ArbeitgeberInnen zu sein

„Wenn ich das so höre, dann ist die schwedische Assistenzreform ein wichtiges Instrument zur Chancengleichheit behinderter Menschen“, stellt ein Teilnehmer fest und notiert noch in aller Eile „www.independentliving.org – auf dieser web-site finden sie weiterführende Informationen zu Schweden und anderen internationalen best-pracice Modellen,“ schloss Dorothea Brozek den AK.

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