Bartenstein: Einheitliche Gleichbehandlungsrichtlinien bringen mehr Rechtssicherheit

Entwurf zur Umsetzung der "Antidiskriminierungsrichtlinien" in Begutachtung

Martin Bartenstein
Bundespressedienst

„Mit dem Entwurf eines neuen Gleichbehandlungsgesetz werden die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU umbesetzt und das bisherige, für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Arbeitsleben geltende Gleichbehandlungsgesetz neu strukturiert, sodass eine systematisch klare und übersichtliche und vor allem einheitliche Gleichbehandlungsregelung zur Verfügung stehen wird“, betonte Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein.

Umgesetzt werden die neuen gemeinschaftlichen Vorschriften im Bereich des Diskriminierungsschutzes, die Antirassismus-Richtlinie, die Rahmenrichtlinie zur Gleichbehandlung und die Änderung der Gleichbehandlungsrichtlinie. Der Entwurf wird heute in Begutachtung geschickt.

Ein Schwerpunkt der neuen Regelung ist das Verbot von Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts oder der Rasse oder ethnischen Herkunft oder der Religion oder Weltanschauung oder des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt. Weitere Schwerpunkte sind das Verbot der unmittelbaren und der mittelbaren Diskriminierung, die Klarstellung, dass auch Belästigungen („Mobbing“) verbotene Diskriminierungen sind, der Ausbau der Gleichbehandlungsanwaltschaft als unabhängige „Ombudsstelle“ für Personen, die diskriminiert werden und die Ausweitung der Gleichbehandlungskommission durch die Schaffung zweier zusätzlicher Senate für die „neuen“ Diskriminierungstatbestände.

Darüber hinaus sind als Sanktionen Schadenersatzregelungen vorgesehen. Die Rolle von Nicht-Regierungsorganisationen, die sich als Interessenvertretung von bestimmten von Diskriminierung betroffenen Gruppen verstehen, soll im Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission besonders berücksichtigt werden.

Einerseits soll eine von einer Diskriminierung betroffene Person sich von einem Vertreter einer solchen Nicht-Regierungsorganisation im Verfahren vertreten lassen können, andererseits soll die betroffene Person die Beiziehung eines Vertreters einer solchen Nicht-Regierungsorganisation als sachverständige Auskunftsperson zum Verfahren beantragen können.

Ausgenommen vom Entwurf sind Angelegenheiten, die in die Kompetenz der Länder fallen und die Bereiche Behinderung, für die es nach dem Regierungsübereinkommen eine eigene bundesgesetzliche Regelung in einem „Behinderten-Gleichstellungsgesetz“ geben soll.

Das Begutachtungsverfahren zu diesem Entwurf läuft bis 8. September 2003.

Der Entwurf des neuen Gleichbehandlungsgesetzes ist auch auf der Homepage des BMWA nachzulesen.

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