Behindertengesetz: Schlimmer als schwarz-blaue Bundeskürzungen

Unsozialer Kahlschlag kostet Familien bis zu 50 Prozent des Einkommens

Lechner-Sonnek
GRÜNE

Konkrete Beispiele, was das unsoziale neue Behindertengesetz von ÖVP und SPÖ für Familien in der Steiermark bedeutet, hat heute Klubobfrau LAbg. Ingrid Lechner-Sonnek in einer Pressekonferenz in Graz präsentiert.

„Familien von Menschen mit Behinderung werden bis zu 50 Prozent des verfügbaren Monatseinkommens (abzüglich Fixkosten für Wohnung) verlieren. Ein unsozialer Kahlschlag, der weit dramatischer ist als das, was auf Bundesebene bislang beschlossen worden ist. Und wogegen die steirische SPÖ immer lautstark gewettert hat“, so Lechner-Sonnek.

Diese ungeheuerlichen Belastungen sind Folge der von SPÖ und ÖVP im Ausschuss beschlossenen Selbstbehalte. Bei teilstationären Einrichtungen müssen behinderte Menschen in Zukunft 80% ihres Gesamteinkommens (inklusive Unterhaltsanspruch an die Eltern) abliefern. Der Beschluss im Landtag soll im Februar 2004 fallen.

„Wir kämpfen mit allen Mitteln gegen diesen Kahlschlag von Rot-Schwarz. Wenn dieses Gesetz so beschlossen wird, ist es der größte Rückschritt im Sozial- und Behindertenbereich seit 1945“, so Lechner-Sonnek.

Zwei der Beispiele, die von einem Sozialrechtsexperten gegengerecht sind:

Familie A: Monatsverlust 352 Euro (von 717 Euro)
1.000 Euro Einkommen einer alleinerziehenden Mutter (Monatseinkommen 857 x 14). 360 Euro Wohnkosten. Der Vater leistet 220 Euro Unterhalt. Ein 16jähriges Kind arbeitet in einer Tageswerkstätte und lebt zu Hause. Bisher mussten die Eltern an den Sozialhilfeträger nichts zahlen. Unterhaltsanspruch 22% (ab dem 15. Lebensjahr) von 1.000 Euro = 220 Euro. Davon müssen 80% pro Monat bezahlt werden: 176 Euro. Vom Unterhalt des Vaters müssen ebenfalls 80% bezahlt werden, das sind ebenfalls 176 Euro. Die Gesamtbelastung für die Alleinerzieherinnenfamilie B beträgt 352 Euro! Statt 717 Euro hat die alleinerziehende Mutter in Hinkunft nur mehr 365 Euro im Monat zum Leben. Alleinerzieherinnen werden durch das neue Gesetz besonders hart getroffen. Ihr verfügbares Einkommen wird praktisch halbiert.

Familie B: Monatsverlust 352 Euro (von 1.164 Euro)
2.000 Euro Alleinverdienereinkommen (das ist ein Monatseinkommen von 1.714 Euro x 14). 550 Euro Wohnkosten. Ein 16jähriges Kind arbeitet in einer Tageswerkstätte und lebt zu Hause. Bisher mussten die Eltern an den Sozialhilfeträger nichts zahlen. Unterhaltsanspruch 22% (ab dem 15. Lebensjahr) von 2.000 Euro = 440 Euro. Davon müssen 80% bezahlt werden: 352 Euro. Statt 1.164 Euro bleiben der dreiköpfigen Familie nur mehr 812 Euro im Monat zum Leben.

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