Sind Österreichs Banken behindertenfeindlich?

Diese Frage müssen sich die Mitarbeiter österreichischer Geldinstitute stellen, wenn man ihren Umgang mit behinderten Kunden näher betrachtet.

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Da ist einmal ihr Umgang mit dem Behinderteneinstellungsgesetz: Von fünf überprüften namhaften Instituten ist kein einziges seiner gesetzlichen Einstellungspflicht nachgekommen. Ganz im Gegenteil: Manchmal waren fast hundert (ERSTE BANK der österr. Sparkassen AG) und in einem Fall (Raiffeisenkassen) sogar mehr als zweihundert Arbeitsplätze die für behinderte Menschen vorgesehen sind mit nichtbehin­derten Personen besetzt.

Und da ist ihr Verhalten, wenn es darum geht, ihre Dienstleistungen barrierefrei zugänglich anzubieten. Obwohl sie schon längst angeboten werden, finden sich in der Praxis nur selten barrierefreie Geldautomaten, Kontoauszugsdrucker oder ähnliche Geräte. Um die Sache aber noch schlimmer zu machen schrecken manche Banken selbst davor nicht zurück, bestehende, einigermaßen zugängliche Automaten gegen neue, nicht mehr zugängliche Geräte auszutauschen.

Ganz unverständlich wird diese Vorgangsweise dann, wenn dies in einem Fall (ERSTE BANK) trotz der Zusicherung, ihre Zweigstellen in Hinkunft barrierefrei ausgestalten zu wollen, trotzdem passiert. Neben Banken und Sparkassen, die in den vergangenen Jahren ernsthafte Bemühungen im Hinblick auf eine barrierefreie Ausgestaltung des Eingangsbereichs unternommen haben, gibt es nach wie vor welche, die nicht bereit waren, eine Stufe zu entfernen und sogar noch solche, die neue Filialen eröffnet haben, die nur über Stufen erreichbar sind (wie z.B. die BAWAG).

Welche Einstellungen in Bankenkreisen üblich sind, zeigen zwei Schreiben auf, die uns in der letzten Zeit erreicht haben: Das Errichten einer Rampe zur Überwindung einer Stufe vor dem Eingang wird als ein „auf das Äußerste bemüht sein“ bezeichnet, behinderten Menschen „soweit als möglich entgegen zu kommen (Schreiben der Österr. Ver­kehrskreditbank AG vom 21.1.2004).

Auf ein Beschwerdeschreiben an die ERSTE BANK wegen deren flächendeckender Einführung neuer Kontoauszugsdrucker, die – entgegen den bisherigen, so leidlich geeigneten Geräten – absolut nicht zugänglich sind, erhielten wir die Antwort, dass es ohnedies (!) so viele andere Möglichkeiten gibt, Kontoinformationen zu erhalten.

Beide Reaktionen zeugen von einem absoluten Nichtvorhandensein von Sensibilität. Sie zeigen auf, dass die Banken frech und ohne irgendwelche Skrupel behinderte (natürlich auch ältere) Menschen diskriminieren und sich dem Anschein nach noch als Wohltäter fühlen, wenn sie – den simpelsten Regeln des Anstandes folgend – einen stufenlosen Eingang errichten.

Da helfen auch noch so schön klingende Slogans wie „In jeder Beziehung zählen die Menschen“ (ERSTE BANK) nichts und da kann auch nicht mit jährlichen Spenden an „Licht ins Dunkel“ (BANK AUSTRIA) darüber hinweggetäuscht werden: Mit diesem Verhalten diskriminieren Banken blinde und sehbehinderte, gehbehinderte und ältere Menschen und sie verstoßen damit gegen das Benachteiligungsverbot in Artikel 7 unserer Verfassung.

In den USA wäre ein solches Verhalten nahezu undenkbar, es würde zu einer heftigen und wenig schmeichelhaften Diskussion in der Öffentlichkeit führen und hätte eindeutige Sanktionen in Form von hohen Geldstrafen zur Folge. Die Betroffenen würden laut darüber nachdenken, ob sie nicht das Geldinstitut wechseln sollten. In den USA gibt es aber auch seit 1990 ein Gleichstellungsgesetz, das behinderte Menschen vor solchen Übergriffen nachhaltig schützt.

In Österreich dagegen kräht bei solchen Themen kein Hahn danach. Im Gegenteil: in unserem Land werden derartige Taten noch durch die Bauordnungen und die Gewerbeordnung amtlich geschützt …

Es ist höchste Zeit, dass Österreich – so wie die USA und andere fortschrittliche Staaten – ein Behindertengleich­stellungsgesetz mit Biss bekommt.

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