Theresia Haidlmayr

Haidlmayr enttäuscht über schwaches Behindertengleichstellungsgesetz

Immer noch Hoffnung auf Zustimmung zu Abänderungsanträgen

Die Grünen und die Behindertenbewegung sind enttäuscht über das schwache Behindertengleichstellungsgesetz, das heute im Nationalrat beschlossen werden soll. „Mit diesem Gesetz kann das Recht auf Gleichstellung behinderter Menschen nicht wirklich durchgesetzt werden. Mit diesem Gesetz wurde eine große Chance vergeben“, so die Behindertensprecherin der Grünen, Theresia Haidlmayr.

Das Gesetz enthält lediglich das Recht, auf Schadenersatz zu klagen, Klagen auf Unterlassung und Beseitigung von Barrieren sind nicht möglich. Auch das Verbandsklagerecht ist nur sehr eingeschränkt anwendbar, ist es doch an eine 2/3-Mehrheit im Bundesbehindertenbeirat gekoppelt. Das Baurecht ist immer noch in allen Bundesländern unterschiedlich geregelt und behindertengerechtes Bauen ist nicht verpflichtend anzuwenden. Bei den Bundesbauten gibt es sehr lange Übergangsfristen und zuletzt wurden die Bundesmuseen und die Universitäten aus dem Geltungsbereich des neuen Gesetzes ausgenommen. „Die Wirtschaft hat sich hier zu 100 Prozent durchgesetzt“, kritisiert Haidlmayr.

Der Bildungsbereich kommt im ganzen Behindertengleichstellungsgesetz nicht vor, was besonders schmerzt, ist doch der barrierefreie Zugang zu Bildung ein wichtiges Anliegen behinderter Menschen. Der Behindertenanwalt ist mit zu wenig Kompetenzen ausgestattet und hat wohl nur symbolische Wirkung.

„Ich befürchte, dass sich mit diesem Gesetz für behinderte Menschen in den nächsten Jahren nicht wirklich viel zum Positiven ändern wird,“ so Haidlmayr, die immer noch hofft, dass die Regierungsfraktionen zumindest einigen ihrer Abänderungsanträgen zustimmen werden.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich