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UN-Konvention: Arbeitsgruppe zum Behinderungsbegriff eingesetzt

"Wir suchen eine einfache, aber breite Definition von Behinderung. Sie soll nicht die nationalen Definitionen ersetzen."

So fasste der Vorsitzende der 8. Verhandlungsrunde zu einer UN-Behindertenkonvention, der Neuseeländer Don MacKay, die Diskussionzusammen, was unter einer Behinderung zu verstehen ist. Er kündigte an, zu diesem Thema eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich heute erstmals treffen soll.

Während sich Japan, China, die EU und Kanada dagegen aussprachen, den Begriff „Behinderung“ in der Konvention überhaupt zu definieren, votierten die meisten Delegierten für eine Definition, um klarzustellen, auf wen sich die Konvention bezieht. Weitgehend einig war man sich auch darin, dass die soziale Dimension von Behinderung betont werden solle.

Einen breiten Ansatz, der dem sozialen Modell folgt und an die Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angelehnt ist, hatten die Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vorgelegt. Dieser Vorschlag wurde vor allem von Honduras unterstützt. Peru und Südafrika schlugen ähnlich lautende Definitionen vor. Eine medizinische, defizitorientierte Sicht von Behinderung hingegen fand sich lediglich in dem Vorschlag Russlands.

„Mich hat beeindruckt, dass viele Rednerinnen und Redner auch für einen sensiblen Sprachgebrauch plädierten,“ fasste Hans-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 seine Eindrücke der Debatte zusammen. So sollen Ausdrücke wie „leiden“, „unfähig“ und „hilfebedürftig“ vermieden werden.

Außerdem soll die Definition so breit angelegt sein, dass niemand ausgeschlossen wird. Man brauche nicht zu befürchten, die Definition werde zu umfassend ausfallen, erläuterte die Juristin Sabine Häfner vom Sozialverband Deutschland (SoVD) gegenüber anderen NGO-VertreterInnen: „Hier geht es schließlich nicht um ein Leistungsgesetz mit der Gefahr des Missbrauchs, sondern um Menschenrechte“.

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