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Pflege-Enquete: Forderung nach Zweckwidmung des Pflegegeldes völlig unverständlich!

Behinderte Menschen fordern eine, ihren Bedürfnissen entsprechende und leistbare Unterstützung, damit Selbstbestimmung endlich möglich wird.

Bestürzt reagiert der Präsident des ÖZIV sowie der ÖAR, Dr. Klaus Voget, auf Forderungen der Pensionistenverbände nach Zweckwidmung des Pflegegeldes.

Es waren seinerzeit die Behindertenorganisationen, die sich für die Umsetzung des Pflegegeldgesetzes stark gemacht haben und auch dafür eingetreten sind, dass diese Leistung auch altersbedingten Pflegefällen zugute kommen soll. Der Bedarf hat sich seither sicherlich verändert; es sind aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung einerseits mehr Zuwächse im Bereich der altersbedingten Pflegefälle zu verzeichnen und andererseits tendieren auch alte Menschen immer mehr dazu, ihr Leben möglichst lange in den eigenen vier Wänden verbringen zu können. Eine Forderung, die Menschen mit Behinderung schon seit langem stellen.

„Dieser Entwicklung müssen wir uns stellen und brauchbare Lösungsvorschläge entwickeln, die nicht nur auf Solidarität pochen, sondern schlicht und einfach auch finanzierbar und damit realisierbar sind“, so Voget kampfbereit.

An die Adressen von Seniorenbundpräsident Andreas Kohl und Karl Blecha, Präsident des Pensionistenverbandes Österreich, richtet Voget den Appell, sich doch mit den Inhalten des Pflegegeldgesetzes auseinander zu setzen, bevor öffentliche Forderungen erhoben werden. In diesem Gesetz ist klar und deutlich der Zweck des Pflegegeldes verankert, nämlich als Beitrag für pflegebedingte Mehraufwendungen, um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.

Wenn die beiden Seniorenorganisationen nun im Zusammenhang mit der Valorisierung auch die Zweckwidmung des Pflegegeldes fordern, ist dies schlicht unverständlich, da das Gesetz eine solche bereits vorsieht. Vielmehr besteht der Verdacht, dass damit eine Widmung des Pflegegeldes ausschließlich in Richtung professionelle Anbieter geht, die allerdings die wirklichen Bedürfnisse von behinderten Menschen nicht abdecken können.

Auch nicht vorstellbar ist, dass Betroffene ihren pflegenden Angehörigen deren Leistungen in Rechnung stellen. „Es wäre daher wünschenswert, wenn bei allen politischen Überlegungen der eigentliche Zweck des Pflegegeldes im Vordergrund stehen würde, und nicht die ewige Missbrauchsdiskussion, die den Betroffenen schön langsam zum Hals heraushängt“, meint Dr. Klaus Voget abschließend.

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