Bezirksgericht

Veranstaltung: 15 Jahre Unterbringungsgesetz

Erstmals wurde ausdrücklich geregelt, wie der Schutz der Persönlichkeitsrechte psychisch Kranker und die zwangsweise Unterbringung in Krankenanstalten unter einen Hut gebracht werden können.

Das Unterbringungsgesetz 1990 hat eine Lücke im österreichischen Rechtsschutzsystem geschlossen. Wer auf eigenes Verlangen oder gegen seinen/ihren Willen im geschlossenen Bereich einer Krankenanstalt untergebracht wird, verfügt weiterhin über ein Mindestmaß an Rechten. Dazu gehören die Anhörung durch das örtlich zuständige Bezirksgericht, die Vertretung durch PatientenanwältInnen, Einsicht in die Krankengeschichte und die Garantie, nur nach anerkannten Methoden der Medizin betreut zu werden.

Doch was hat sich tatsächlich geändert? Welchen Reformbedarf sehen ExpertInnen?

Diese Fragen werden am 29. November 2006 im Wiener Justizpalast im Rahmen einer eintägigen Veranstaltung diskutiert. JuristInnen, ÄrztInnen, Angehörige psychisch Kranker und die Patientenanwaltschaft bestreiten die Vorträge und ermöglichen die Einbeziehung kontroversieller Standpunkte.

Details und Anmeldung bis 22. November an gabriele.kunte@bmj.gv.at

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