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Vorschläge zur Verbesserung des Gleichbehandlungsgesetzes

Zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Gleichbehandlungsgesetzes gibt es erste Erfahrungen. Eine gute Gelegenheit zur Nachjustierung.

Am 1. Juli 2004 ist das novellierte Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten. Seit diesem tag sind nicht nur Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, sondern auch aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Orientierung und des Alters in der Arbeitswelt verboten. Darüber hinaus sind Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen verboten.

Der Klagsverband hat in den vergangenen zweieinhalb Jahren Diskriminierungsopfer vor der Gleichbehandlungskommission und vor Gericht unterstützt. Dabei sind einige Erfolge gelungen – zum Beispiel das erste rechtskräftige Urteil aufgrund des neuen Gleichbehandlungsgesetzes.

Das Gesetz leidet aber auch noch an Kinderkrankheiten. Sie betreffen vor allem die sogenannte „Hierarchisierung“, also den unterschiedlichen Schutz für einzelne Gruppen, und das Verfahren zur Durchsetzung.

Der Klagsverband präsentiert daher eine Liste von Verbesserungsmöglichkeiten, um die Effektivität des Gesetzes zu steigern und seine Akzeptanz zu verbessern. Die Verbesserungsvorschläge im Detail.

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