Fragen rund ums Bundespflegegeldgesetz

Huainigg: Eltern behinderter Kinder müssen besser unterstützt werden

Praniess-Kastner: Pflegegeld muss realen Pflege- und Betreuungsbedarf von behinderten Kindern berücksichtigen

Betroffen zeigten sich die ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, LAbg. Karin Praniess-Kastner und Nationalrats-Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg anlässlich des am 26. März 2007 ausgestrahlten Berichts in der ORF-Sendung „Thema“ über die Situation zweier behinderter Kinder und ihrer Eltern.

„Einmal mehr zeigt sich, dass die Einstufungs- und Begutachtungskriterien zum Pflegegeld für behinderte Kinder dringend einer Anpassung bedürfen, die den Bedürfnissen der betroffenen Kinder und ihrer Eltern gerecht werden“, sagte Huainigg. Behinderte Kinder fallen fast immer in den Zuständigkeitsbereich der Landespflegegeldgesetze. Hier habe sich offenbar eine sehr „unterschiedliche Begutachtungspraxis entwickelt, die zulasten der betroffenen Kinder geht“, so Praniess-Kastner.

„Ähnlich wie bei demenzerkrankten älteren Menschen wird auch bei behinderten Kindern dem zusätzlichen Betreuungsaufwand der Eltern zuwenig Rechnung getragen“, sagte Huainigg und forderte eine österreichweit einheitliche Vorgangsweise bei der Pflegegeldeinstufung und Begutachtung behinderter Kinder. Um die Betreuungsintensität von behinderten Kindern festzustellen, wird der Betreuungsbedarf von gleichaltrigen nicht behinderten Kindern herangezogen. Dieser gesetzlich festgelegte Maßstab gehe aber an der Lebensrealität völlig vorbei.

„Die Leistungen von Eltern behinderter Kinder, die sie täglich in der Bewältigung des Alltages erbringen, können nicht genug geschätzt werden. In der letzten Legislaturperiode ist es gelungen, einen Rechtsanspruch auf das Pflegegeld schon ab der Geburt zu verankern. Als nächsten Schritt müssen wir die gesetzliche Bestimmung zur Pflegegeldeinstufung von behinderten Kindern im Bundespflegegeldgesetz wie auch in den Landespflegegeldgesetzen korrigieren“, so Huainigg.

Im ORF-Beitrag schilderte eine Mutter, dass es einerseits keine diplomierte Krankenschwester gibt, die ihrem Kind die Sondennahrung verabreichen darf, andererseits wird ihr von der Pflegegeldeinstufung gerade zwei Mal zwei Minuten pro Tag für diese Tätigkeit angerechnet. „Bei behinderten Kindern mit hohem Pflegeaufwand muss der reale Pflege- und Betreuungsaufwand entsprechend berücksichtigt werden“, sagte Praniess-Kastner und hofft, dass die besondere Situation von Eltern behinderter Kinder auch im Bund/Länder-Arbeitskreis des Sozialministeriums diskutiert und eine Lösung gefunden wird. „Zudem ist ein weiterer Ausbau von Unterstützungsmodellen durch die Länder dringend anzugehen“.

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