Huainigg: Faire Chancen für behinderte Schüler und Lehrer gefordert!

Entschließungsantrag für die Weiterführung der Schulintegration nach der 8. Schulstufe.

Franz-Joseph Huainigg
Christian Müller

„Seit nunmehr beinahe 15 Jahren ist das Recht behinderter Kinder auf Integration in die Regelschule gesetzlich verankert. Aufbauend auf den Erfahrungen ist es nunmehr dringend an der Zeit, die Weiterführung der Schulintegration über die 8. Schulstufe hinaus umzusetzen“, sagte heute, Donnerstag, der Sprecher des ÖVP-Parlamentsklubs für Menschen mit Behinderung, Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, im Plenum des Nationalrates anlässlich der Debatte über den von ihm eingebrachten Antrag zur Weiterführung der Schulintegration.

Behinderte Kinder haben die Schule und ihre Pädagogik verändert. Der Frontalunterricht ist individuellen Lehrmethoden gewichen und in Integrationsklassen werde jedes Kind entsprechend seinen Leistungen gefördert und gefordert.

„Wenn wir heute mit diesem Antrag Bundesministerin Schmied ersuchen, die Schulintegration auch nach der achten Schulstufe im Regelschulwesen weiter zu entwickeln, dann ist das ein bedeutender Moment und es freut mich besonders, dass dieses Anliegen von allen fünf Parlamentsparteien mitgetragen wird“, sagte Huainigg.

„Wir können auf zahlreiche Jahre, die für alle Beteiligten wertvolle Erfahrungen brachten, zurückblicken und auf denen wir nunmehr aufbauen können.“ Auch die weiterführende Schulintegration sei kein gänzliches Neuland mehr, führte Huainigg aus. So gäbe es bereits eine Reihe von Schulversuchen in berufsbildenden Schulen. „Dieses Know-How müssen wir nützen, um unseren Kindern den bestmöglichen Start in eine berufliche Zukunft zu ermöglichen.“ Insbesondere die Erfahrungen aus der Integrativen Berufsausbildung würden belegen, dass individuelle Angebote erfolgreich umgesetzt werden können, sagte der ÖVP-Behindertensprecher.

Getreu dem Motto ‚Individualpädagogik statt Sonderpädagogik’ sei es auch notwendig, angehende PädagogInnen entsprechend auszubilden. „Dafür ist es wichtig, die Integrative Pädagogik als fixen Baustein in der LehrerInnenausbildung zu verankern“, so Huainigg. Hier seien die neuen Pädagogischen Hochschulen gefordert, den Studierenden entsprechende Angebote zur Verfügung zu stellen.

Mit dem Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz 2006 ist es gelungen, den Begriff der ‚körperlichen und geistigen Eignung’ aus den Gesetzen zu entfernen. Mit dem Ziel, dass im Schulbereich eine gehörlose Lehrerin oder ein blinder Lehrer nicht länger Utopie sein müssen.

„Derzeit macht eine Verordnung des Unterrichtsministeriums behinderten Menschen durch das Aufnahmekriterium der körperlichen Eignung ein Studium de facto unmöglich. Auch wenn ich der Ministerin gerne Glauben schenken möchte, dass dies nicht ihre Intention sei, spricht die derzeit gültige Verordnung eine andere Sprache, die korrigiert werden muss“, sagte Huainigg.

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