Enquete „60 Jahre Richterinnen in Österreich, 30 Jahre Gleichstellung in Europa“

In der Justiz konnte für Frauen viel bewirkt werden

Maria Berger
Maria Berger

Aktuell macht der Anteil der Richterinnen 47 Prozent aus, bei den Neuzugängen sind es gar 64 Prozent“, so Justizministerin Maria Berger anlässlich der Eröffnung der Enquete „60 Jahre Richterinnen in Österreich, 30 Jahre Gleichstellung in Europa“. Der Weg dahin sei allerdings ein steiniger gewesen, die beiden ersten österreichischen Richterinnen, Gertud Jaklin und Johanna Kundmann, seien noch auf zahlreiche Widerstände getroffen, erinnerte Berger in ihrer Rede.

Die Justizministerin bedauerte, dass beide Richterinnen bereits verstorben seien und deshalb ihrem Jubiläum, „das gleichzeitig ein besonderes Jubiläum für die Justiz ist“ nicht beiwohnen können. Jedoch gebe es ein besonderes Dokument, das die Schwierigkeiten der ersten beiden Richterinnen eindrucksvoll verdeutliche. 1968 habe eine Tagung zum Thema „Die Juristin in der Justiz“ stattgefunden, in den Tagungsunterlagen sei eine Wortmeldung von Johanna Kundmann nachzulesen, die „berührend und visionär“ sei, so Berger. Kundmann habe damals bedauert, dass die Ernennung der ersten beiden Richterinnen den Tageszeitungen nur eine kleine Notiz wert gewesen sei. Überdies beklagte sie das männerdominierte Berufsbild des Richters, auf das sie die Probleme in ihrem Werdegang zurückführte. Kundmann hatte dafür plädiert, dass es an der Zeit sei mit Traditionen zu brechen und auch Frauen in der Justiz vorwärts kommen zu lassen und sie gab der Hoffnung Ausdruck, dass dieses Problem in fünfzig Jahren gelöst sei.

„Wir können heute, 40 Jahre nach dieser Einschätzung, ein Zwischenresumee ziehen: Es hat nach der Ernennung der ersten beiden Richterinnen noch etwa 30 Jahre gedauert, bis das Thema der Gleichstellung von Männern und Frauen in der Arbeitswelt auf europäischer Ebene auf die Tagesordnung gesetzt wurde“, erläuterte Berger. Am 9. Februar 1976 sei die erste Gleichstellungsrichtlinie auf europäischer Ebene verabschiedet worden, diese sei „rechtspolitisch ein großer Fortschritt gewesen und hat Maßstäbe gesetzt“. Sie könne als Ausgangspunkt für die europäische Gleichstellungsarbeit gesehen werden, so Berger. Gerade an die Rechtsakte der EU zu Gleichbehandlungsthemen, die neue Handlungsmöglichkeiten gegen Diskriminierung eröffnen, würden große Hoffnungen gesetzt, unterstrich Berger, „und vielleicht können wir in zehn Jahren tatsächlich sagen, dass wir alle Probleme gelöst haben“.

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