Homo-„Ehe“: Eingetragen – anerkannt?

Am Montag fand in der Reihe Rechtspanorama der "Presse" am Juridicum eine Podiumsdiskussion zum Thema rechtliche Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft statt.

MA 11 wirbt für homosexuelle Pflegeeltern
MA 11

Es diskutierten

  • Andreas Cancura, Katholischer Familienverband
  • Constanze Fischer-Czermak, Institut für Zivilrecht
  • Elisabeth Holzleither, Institut für Rechtsphilosophie
  • Gerhard Hopf, Sektionschef des Bundesministeriums für Justiz i.R.
  • Michaela Tulipan, Rechtsanwältin, Rechtskomitee Lambda

Grundsätzlich gibt es im internationalen Vergleich 4 Konzepte:

  • (nur) Ehe zwischen verschiedengeschlechtlichen Partnern (Österreich, Griechenland)
  • die faktische Lebensgemeinschaft ohne Registrierung, an die umfassende Rechtsfolgen geknüpft sind (Slowenien, Ungarn)
  • die eingetragene Lebensgemeinschaft (Bundesrepublik, Schweiz und Frankreich),
  • wobei hier noch unterschieden werden kann: „nur für gleichgeschlechtliche Paare (neben dem Institut der Ehe)“ oder „für alle Lebenspartnerschaften („Ehe light“)“

  • Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften (Spanien, Niederlande, Belgien)

Gerhard Hopf stellte den Status quo in Österreich dar. Danach gibt es derzeit einen Gesetzesentwurf auf Basis des sehr „vorsichtigen“ Regierungsprogramms, das ursprünglich lediglich von Evaluierung der Frage und Anpassung an andere europäische Länder spricht.

Bis auf den Vertreter des katholischen Familienverbands Andreas Cancura waren sich alle Beteiligten einig, dass es jedenfalls an der Zeit ist, eine rechtlichen Grundlage für die gleichgeschlechtliche Partnerschaft zu schaffen.

Constanze Fischer-Czermak wies auf die rechtlichen Konsequenzen der unterschiedlichen Konzepte hin. Insbesondere erscheint ihr in Bezug auf die Rechtsfolgen, die „faktische Lebensgemeinschaft“ problematisch, da es ein zu starker Eingriff in die Privatautonomie der einzelnen Partner ist. Es soll den Partnern freigestellt sein, ob sie sich gemeinsam zur rechtlichen Besiegelung ihres Zusammenlebens entschließen. Die rechtlichen Konsequenzen einer lediglich faktischen Lebensgemeinschaft führen ihrer Ansicht nach auch zu einer großen Rechtsunsicherheit.

Einig war man sich auch darüber, dass ein Gesetz, das eine eingetragene Partnerschaft ermöglicht, zahlreiche Auswirkungen auf andere Gesetzesmaterien (z.B. Namens-, Miet-, Unterhaltsrecht) hat und dass mit der Einführung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht nur Rechte sondern auch Pflichten (Beistandspflicht, Unterhaltsfragen) verbunden sind.

Über die Frage, ob, je nachdem welchem Konzept der Vorzug gegeben wird, bestimmte Personengruppen diskriminiert würden und somit die diesbezüglichen Bestimmungen verfassungsmäßig angreifbar seien, kam man auf die Frage des Wesens der Ehe (Geschlechtsgemeinschaft zur Fortpflanzung oder Solidargemeinschaft) zu sprechen und ob der in Österreich bestehende rechtliche Ehebegriff nicht ohnehin reformbedürftig sei.

Das ABGB spricht im § 44 von „… zwei Personen verschiedenen Geschlechts (, die) gesetzmäßig ihren Willen (erklären), in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitig Beistand zu leisten.“

Recht auf Adoption auch für gleichgeschlechtliche Paare?

Heftig diskutiert wird auch an diesem Abend die Frage, ob gleichgeschlechtlichen Paaren das Adoptionsrecht zugestanden werden soll. Der vorliegende Entwurf spricht homosexuellen Paaren dieses Recht – ebenso wie das Recht auf künstliche Befruchtung – ab.

Aktuell zu dieser Frage hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in den letzten Tagen in einem Fall aus Frankreich einer französischen Lehrerin Schmerzensgeld zugesprochen, nachdem ihr Adoptionsantrag wegen ihrer sexuellen Orientierung abgelehnt worden war. Die Entscheidung ist in englischer und französischer Sprache nachzulesen auf der Website des ECHR.

Wie geht es in Österreich weiter?

Wie es scheint, wird es zumindest in Österreich noch einiger Anstrengungen der Betroffenen bedürfen, bis es zu einer völligen Gleichstellung hetero- und homosexueller Paare kommt. Als erster Schritt wird es zu einer Regelung der Registrierung von gleichgeschlechtlichen Paaren kommen. Laut Gerhard Hopf ist mit einer solchen noch in dieser Legislaturperiode zu rechnen.

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