Bei Einbürgerung in die Schweiz diskriminiert

In der Schweizer Presse wurde diese Woche die Praxis verschiedener Gemeinden kritisiert, Menschen wegen ihrer sogenannten geistigen Behinderung nicht einzubürgern.

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Égalité Handicap, die auf Gleichstellungsfragen spezialisierte Fachstelle der Behindertenorganisationen, hat in zwei Fällen bei Beschwerden der Betroffenen an die nächste kantonale Instanz geholfen. Ein weiterer Fall soll in der nächsten Zeit vom Bundesgericht entschieden werden: wegen mangelnder wirtschaftlicher Selbsterhaltungsfähigkeit wurde die geistig behinderte Person nicht eingebürgert. Wer von einer solchen Diskriminierung betroffen ist oder von einem Fall Kenntnis hat, kann sich jederzeit bei Égalité Handicap melden.

Eine Familie aus dem Balkan zum Beispiel lebt seit 20 Jahren in der Schweiz. Zwei ihrer Töchter wurden eingebürgert, allerdings erst nachdem der Zuger Regierungsrat einen ablehnenden Entscheid der Bürgergemeinde aufgehoben hatte. Der zwölfjährige Bruder hingegen, der geistig und körperlich behindert ist, wartet noch immer auf den Schweizer Pass. Im August 2008 lehnte die Zuger Gemeinde dieses Einbürgerungsgesuch ab.

Wer eingebürgert werden wolle, müsse urteilsfähig sein, argumentierte die Gemeindebehörde. Aufgrund der geistigen Behinderung sei es dem Jungen nicht möglich, im Sinne der geforderten Urteilsfähigkeit die Vor- und Nachteile der Nationalität zu erkennen. „Er erkennt weder die Tragweite noch Auswirkung einer Einbürgerung. Auch kann er sich diesbezüglich keine Meinung bilden und diese entsprechend nicht zum Ausdruck bringen“, heißt es im Entscheid.

Ein ähnlicher Vorfall wurde kürzlich aus Australien bekannt, wie das Hamburger Abendblatt vermeldete.

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