ÖVP-Praniess-Kastner: FSW erleichtert Zugang zur Pflegegeldergänzungsleistung

Rechtsanspruch und Öffnung für Menschen mit Sinnesbehinderung muss kommen

Karin Praniess-Kastner
BIZEPS

Erfreut zeigt sich die Behindertensprecherin der ÖVP Wien, LAbg. Karin Praniess-Kastner, über das Einlenken des FSW bei der Zuerkennung der Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz: „Es scheint nun doch möglich zu sein, dass Menschen diese Leistung auch dann bekommen, wenn sie noch nicht vor Beginn der PGE Leistung ein halbes Jahr in einer eigenen Wohnung leben. Dadurch wird für Menschen mit Behinderung, die derzeit noch in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, der Schritt ins selbstbestimmte Leben sehr erleichtert.“

Persönliche Assistenz für mehr Menschen ermöglichen

Was die Anpassung der Zugangsvoraussetzungen betrifft, so hofft Praniess-Kastner hier weiter auf die Schaffung eines Rechtsanspruchs sowie die Ausdehnung dieser Leistung, denn derzeit können nur Menschen mit körperlichen Behinderungen die Pflegegeldergänzungsleistung beantragen.

„Ich erwarte mir Durchlässigkeit auch für Menschen mit Sinnesbehinderung und Lernschwierigkeiten“, betont die ÖVP-Gemeinderätin. Bei der Nachjustierung des vom FSW genehmigten Förderbedarfs solle es zudem die Möglichkeit geben, die Berechnung des Betreuungsaufwandes über eine Assistenzkonferenz abzuwickeln.

Förderung im Bedarfsfall durch Assistenzkonferenz festlegen

„Ich sehe das Instrument der Assistenzkonferenz als guten Ansatz für den Fall, dass die Selbsteinschätzung des Förderbedarfs mit dem vom FSW zugestandenen Leistungsumfang nicht übereinstimmt. Die Selbsteinschätzung ist ein wichtiges Instrument, ergänzend ist jedoch bei Unklarheiten eine Assistenzkonferenz notwenig, um ein gutes Leistungspaket sicherzustellen“, so Praniess-Kastner abschließend.

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