Deutsche Bahn bedauert Unannehmlichkeiten

Probleme bei der Rückreise.

„Wegen der Unzukömmlichkeiten bei Ihrer Rückreise von Bremen haben wir erneut die Deutsche Bahn AG bezüglich einer erweiterten Kulanzregelung schriftlich kontaktiert.

Die Deutsche Bahn bedauert die Unannehmlichkeiten, die Ihnen durch das nicht vorhandene Rollstuhlabteil entstanden sind und bitten Sie in aller Form um Entschuldigung. Gleichzeitig hat die Deutsche Bahn AG den Vorfall zum Anlaß genommen, Vorkehrungen zu treffen, die eine verläßliche Leistungserfüllung garantieren.

Mit der Bitte, daß Sie die Entschuldigung annehmen hat die Deutsche Bahn AG die Flugkosten in der Höhe von DM 1.768,- auf das Konto Ihres Anwaltes überwiesen und die ÖBB ermächtigt eine weitere Erstattung des bezahlten Fahrpreises in der Höhe von öS 936,- vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen … ÖBB.“

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