Novellierung der ÖNORM B 1600 und B 1601 beschlossen

Keine Berücksichtigung von wichtigen Forderungen von Betroffenen!

Am 18. Juni 1994 wurde die Novellierung der Norm über barrieresfreies Bauen vom zuständigen Normenausschuß mit Stimmenmehrheit beschlossen

Wichtige Forderungen der Betroffenen wurden jedoch nicht berücksichtigt, wie z. B. die Anbringung von Bedienungselementen in der Höhe von 85 cm (wie es die entsprechende deutsche Norm vorschreibt) oder die Absenkung der Gehsteige im Kreuzungsbereich auf 0 cm bei gleichzeitigen Vorkehrungen für blinde Menschen.

Es ist unverständlich, daß selbst die beiden anderen anwesenden Behindertenvertreter gemeinsam mit den nichtbehinderten Mitgliedern des Ausschusses GEGEN die Interessen der behinderten Menschen gestimmt haben.

Noch unverständlicher aber ist es, daß sich in diesem Zusammenhang ein Behindertenverein von unseren Forderungen schriftlich distanziert hat!

Wir werden uns aber dennoch nicht aufhalten lassen, für die Lebensrechte schwerbehinderter Menschen in Österreich zu kämpfen.

Die Norm soll per 1. August oder per 1. September 1994 in Kraft treten.

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