KFZ Steuer

Im Nationalrat beschlossen am 26. März 1993.

Dank heftigster Proteste aller Beteiligten, konnte das Thema doch noch zufriedenstellend geregelt werden.

  1. Es gibt keine KW bzw. PS Beschränkung für eine Befreiung der KFZ-Steuer von Fahrzeugen für behinderte Menschen.
  2. Behinderte Menschen müssen die Steuer nicht im voraus bezahlen.
  3. Die Bestimmungen bleiben gleich. Nicht – wie geplant – nur gehbehinderte Menschen sind befreit, sondern – wie bisher – mobilitätsbehinderten Menschen.

Dies ist ein schöner Erfolg!

Danke an alle, die für die Änderungen gekämpft haben!

Im Nationalrat beschlossen am 26. März 1993.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich