Lebenshilfe fordert nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Lebenshilfe-Präsident Weber: Bundes- und Landesgesetze müssen der Konvention rascher angepasst werden

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„Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung und die Länder die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen so zögerlich umsetzen“, kritisiert Lebenshilfe-Präsident Germain Weber.

Die neue UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich seit ihrer Einführung kaum auf deren Lebensrealität ausgewirkt. Die Lebenshilfe Österreich fordert jetzt, die Umsetzung stärker voranzutreiben und bis Ende 2010 einen nationalen Aktionsplan zur Anpassung der Bundes- und Landesgesetze an die Konvention auszuarbeiten.

Am 26. Oktober 2009 ist die UN-Konvention ein Jahr in Kraft. Sie verpflichtet Österreich zur Gewährleistung der vollen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft und zur selbständigen Lebensführung. Um Menschen mit Behinderungen Zugang zu allen Menschenrechten zu garantieren (Artikel 1 und 2 UN-Konvention), müssen die österreichischen Bundes- und Landesgesetze entsprechend angepasst werden.

„Die Bürger- und Menschenrechte von behinderten Menschen haben zwar einen höheren Stellenwert bekommen, ihre Situation hat sich jedoch noch nicht wesentlich verändert: Die Umsetzung der UN-Konvention verläuft lasch und ist in vielen Bereichen äußerst lückenhaft“, resümiert Lebenshilfe-Präsident Germain Weber.

Als größtes Manko bezeichnet er die mangelnde Einbindung der Interessenverbände in Gesetzgebungsprozesse, wie es in den jüngsten Budgetbegeleitgesetzen oder der 15-A Vereinbarung zum verpflichtenden Kindergartenjahr der Fall war. „Die Konvention geht über die Möglichkeit zur Stellungnahme weit hinaus: Die Interessenvertreter der behinderten Menschen müssen aktiv bei der Entwicklung von Gesetzen einbezogen werden! Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, müssen wir ständig mit Nachdruck reklamieren“, so Weber.

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