Königsberger-Ludwig begrüßt Fünf-Parteien-Antrag im Sinne der Behindertenorganisationen

Behindertengleichstellungsrecht soll evaluiert werden - Wichtiges Signal zum Tag der Menschen mit Behinderung

Ulrike Königsberger-Ludwig
Parlament

Als ein „wichtiges Signal“ für die gute Zusammenarbeit über die Parteigrenzen hinweg bezeichnete SPÖ-Behindertensprecherin Ulrike Königsberger-Ludwig den Fünf-Parteien-Antrag im heutigen Sozialausschuss im Parlament.

Mit diesem gemeinsam beschlossenen Entschließungsantrag soll das Behindertengleichstellungsrecht evaluiert werden. Besonders berücksichtigt werden sollen das Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt, die Verbandsklage, die Übergangsfristen im Bereich Bauen und Verkehr, mögliche Erweiterungen des Rechtsschutzinstrumentariums, und die Institution der Behindertenanwaltschaft. „Es ist erfreulich, dass wir über Parteigrenzen hinweg das Gemeinsame vor das Trennende stellen um für die Betroffenen wesentliche Verbesserungen zu schaffen, zumal wir morgen den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung begehen“, so Königsberger-Ludwig am Mittwoch gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und die Novelle zum Behindertengleichstellungsgesetz, die das Gleichstellungsrecht im Arbeitsleben regelt, sind seit 1. Jänner 2006 in Kraft. Mit 1. Mai 2008 wurden die Standards durch eine Novelle der beiden Gesetze noch einmal verbessert. Zudem sind seit 1. Jänner 2009 öffentliche Verkehrsmittel, die keine Schienenfahrzeuge sind, ebenfalls vom gesetzlichen Geltungsbereich umfasst. Die Abgeordneten im Sozialausschuss sind übereingekommen, dass die Zeitspanne nun ausreiche um die Auswirkungen im alltäglichen Leben zu evaluieren.

„Ziel der Evaluierung ist es, zu aussagekräftigen Ergebnissen zu kommen, die anschließend im Sinne der Betroffenen umgesetzt werden“, so Königsberger-Ludwig.

Behindertenpolitik ist Querschnittsmaterie

Anlässlich des bevorstehenden Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung betonte Königsberger-Ludwig einmal mehr die Notwendigkeit von Bewusstseinsarbeit sowie der Tatsache, dass Behindertenpolitik eine Querschnittsmaterie ist.

„Alle Politikfelder müssen sich mit der Inklusion von Menschen mit Behinderung befassen“, forderte Königsberger-Ludwig. „Mit der Ratifizierung der UN-Konvention im Jahr 2008 wurde bereits ein wichtiger Schritt gesetzt, der Weg muss nun konsequent weitergegangen werden“, so Königsberger-Ludwig abschließend.

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