Hunde als Unterstützung von behinderten Menschen immer wichtiger

Königsberger-Ludwig: Einheitliche Begriffsbestimmungen für Service- und Signalhunde für alle Betroffenen von großer Bedeutung

Ulrike Königsberger-Ludwig
Parlament

„In den letzten Jahren hat der Einsatz von Hunden zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung zunehmend an Bedeutung gewonnen. Während es für Blindenführhunde aber eine gesetzliche Definition im Bundesbehindertengesetz und Richtlinien für die qualitätsbezogene Beurteilung erlassen wurden, fehlen gleichartige Regelungen für Service- und Signalhunde, die gehörlose, hörbehinderte oder anfallkranke Menschen unterstützen“, so SPÖ-Behindertensprecherin Ulrike Königsberger-Ludwig.

Deshalb wird ein 5-Parteien-Antrag an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eingebracht, der vorsieht, dass Sozialminister Rudolf Hundstorfer gemeinsam mit den Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderung und den Ländern prüft, wie die Schaffung einheitlicher Begriffsbestimmungen für Service- und Signalhunde umgesetzt werden kann. Ziel ist, die Service- und Signalhunde den Blindenführhunden gleichzusetzen und im Bundesbehindertengesetz zu verankern.

„Es freut mich, dass es eine Einigung aller Parteien in dieser Angelegenheit gegeben hat und wir gemeinsam den Antrag – der auch ein großer Wunsch von Betroffenen ist – einbringen. In weiterer Folge sollen dann die Qualitätskriterien und die Vorgabe bundesweit anzuwendender Richtlinien über die Beurteilung umgesetzt werden“, so die SPÖ-Behindertensprecherin.

„Bisher handelt es sich bei der Ausbildung und dem Training der Hunde um ein freies Gewerbe. Um für alle Partnerhunde für Menschen mit Behinderungen eine gleich gute Ausbildung garantieren zu können, braucht es einheitliche gesetzliche Regelungen“, so Königsberger-Ludwig, die abschließend betont: „Partnerhunde stellen einen unendlich wertvollen Beitrag zu mehr Unabhängigkeit der Betroffenen dar und fördern die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Eine einheitlich gute Ausbildung der Tiere liegt sowohl im Interesse der betroffenen Menschen, als auch in dem der Ausbildungsstellen.“

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