Stadträtin lehnt ÖAR-Einladung ab

Jedoch nicht ohne auf ihren Vorurteilen zu beharren

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Wiens Sozial- und Gesundheitsstadträtin Mag.a Sonja Wehsely kenne die Situation der Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher sehr wohl, das Zitat in der Tageszeitung „Der Standard“ vom 16. September sei aus dem Zusammenhang gerissen und daher sehe man keinen Bedarf, der Einladung der ÖAR, sich persönlich ein Bild von der Situation zu machen, nachzukommen.

Die Stadträtin gehe immer wieder in Einrichtungen und spreche dort mit den Menschen. Sie sei also wirklich unterrichtet, betonte man seitens des Büros der Stadträtin. Allerdings wurde im selben Gespräch angemerkt, dass es die Variante „Moped-fürs-Enkerl“ sehr wohl gäbe, aber „ohnehin eher“ bei den Stufen 1 und 2.

Konkrete Beispiele wurden nicht genannt und auch der Hinweis, dass ja etwa der österreichische Pflegevorsorgebericht 2008 darauf verwies, dass bei im Rahmen der Qualitätssicherung durchgeführten Hausbesuchen der pflegerische Gesamteindruck mehrheitlich mit „sehr gut“ und „gut“ beurteilt wurde, fruchteten nicht. Wehsely bleibt also bis jetzt den Beweis für ihre Behauptung schuldig.

Da die ÖAR aber sehr wohl Interesse an der Aufklärung von Mißbrauchsfällen hat, wird die Stadträtin auf diesem Weg ersucht, die ihr bekannten konkreten Fälle zu nennen. Die ÖAR würde in diesem Fall selbstverständlich aufklärend und beratend zur Seite stehen und den Moped-Fuhrpark fotografisch dokumentieren.

ÖAR/ÖZIV-Präsident Dr. Klaus Voget jedenfalls hält fest: „Wenn einschlägige Studien oder Berichte, die die einwandfreie Verwendung des Pflegegeldes nachweisen, nicht gelesen oder verstanden werden, dann wird die ÖAR auch weiterhin in Form einer Nachhilfe anbieten, dass sich der betreffende Politiker oder die betreffende Politikerin persönlich ein Bild von der Lage macht.“

Und abschließend: „Wir rufen weiterhin alle engagierten Menschen auf, auf der Plattform www.pflegegeld-retten.at ihren Unmut gegen Sparpläne beim Pflegegeld kundzutun.“ In Kürze wird die Seite auch mit einem Video in ÖGS“ versehen werden.

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