Bei den Ausgaben für behinderte Menschen den Sparstift derart anzusetzen, ist eine Schande!

Offener Brief eines betroffenen Menschen (Rollstuhlfahrer): Sehr geehrter Herr Sozialminister!

Manfred Fischer
Manfred Fischer

Ich fordere Sie auf, die vorgesehene Änderung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, die die barrierefreie Zugänglichkeit öffentlicher Bauten und Verkehrseinrichtungen um weitere vier Jahre hinaus zögert, zurückzunehmen – vom 31.12.2015 auf den 31.12.2019.

Die mit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz am 1.1.2006 in Kraft getretene 10jährige Übergangsfrist für die barrierefreie Zugänglichkeit von öffentlichen Bauten (Behörden, Schulen, Geschäften, Gaststätten, Kirchen, …) nunmehr auf 15 Jahre zu verlängern, setzt ein völlig falsches Signal. Zumal es ausschließlich durch kurzsichtige Einsparungserwägungen motiviert ist (Budgets 2011-14: Ersparnis etwa im Unterrichtsministerium 86 Mio. Euro, d.h. 21 Mio. Euro pro Jahr).

Das falsche Signal lautet: Die barrierefreie Zugänglichkeit öffentlicher Bauten für behinderte Menschen ist nicht nötig und KEIN Ziel der Politik dieser Regierung. Dieses Signal wird die Wirtschaft bereitwillig aufnehmen und ebenfalls alles beim Alten lassen.

Ist die barrierefreie Zugänglichkeit öffentlicher Bauten nicht gegeben, wird das Recht behinderter Menschen auf ein selbstbestimmtes, unabhängiges Leben sowie auf deren volle Teilhabe am sozialen Leben missachtet. Dieses Recht ist in der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen (Artikel 9) festgelegt, die auch Österreich unterzeichnet hat.

Ausgaben für barrierfreies Bauen wären außerdem Investitionen, die in Zeiten einer schwächelnden Konjunktur wirtschaftliche Impulse setzen würden. Diese Chance wäre mit der Gesetzesänderung ebenfalls vertan.

Soweit ich bisher erfahren konnte – schließe weitere „Überraschungen“ nicht aus – spart Ihre Regierung bei behinderten Menschen in den nächsten vier Jahren (2011-14) 428 Mio. Euro ein: Pflegegeld 318 Mio. Euro, Projekte für behinderte Menschen 20 Mio. Euro, verlängerte Übergangsfrist bei barrierefreier Zugänglichkeit (Unterrichtsministerium) 86 Mio. Euro – macht in Summe 424 Mio. Euro, d.h. mind. 106 Mio. Euro pro Jahr!

Dagegen nehmen sich die erwarteten Mehreinnahmen aus der Anhebung der Stiftungsbesteuerung in den nächsten vier Jahren geradezu bescheiden aus: 200 Mio. Euro, das ist nicht einmal halb soviel (Zahlen stammen aus der Vorlage bei der Regierungsklausur in Loipersdorf, Detailzahlen).

Bei den Ausgaben für behinderte Menschen den Sparstift derart anzusetzen, ist eine Schande!

Mit freundlichen Grüßen Manfred Fischer, Mitglied im Bundespräsidium des ÖZIV (Österr. Zivil-Invalidenverband)

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich