aktion leben dankt Justizministerin für Initiative bei Änderung im Schadenersatzrecht

Einer unerträglichen Optik wird widersprochen!

Gertraude Steindl
Steindl

63.000 Unterschriften und 100.000 Postkarten von aktion leben mit der Forderung nach einer Änderung im Schadenersatzrecht zeigen nun Wirkung: Der Gesetzesvorschlag von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner stellt sicher, dass aus der unerwünschten Geburt eines behindert geborenen Kindes kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden kann.

„Wir freuen uns, dass die Justizministerin einen Vorschlag präsentiert hat, der klar macht: Kinder, auch behinderte Kinder, können niemals ein ,Schaden’ sein“, erklärt Dr. Gertraude Steindl, Präsidentin der aktion leben österreich.

Die Änderung im Schadenersatzrecht sei unabdingbar. „Nun müssen weitere Schritte im Sozialrecht erfolgen, damit Kinder mit Behinderungen und ihre Eltern ein selbstbestimmtes und finanziell gesichertes Leben führen können“, appelliert Steindl an die Regierung.

Gesetzesentwurf setzt aktion leben-Vorschläge weitgehend um

Der vorliegende Gesetzesentwurf entspreche weitgehend den Forderungen der Parlamentarischen Bürgerinitiative „Für ein kinder- und elternfreundliches Österreich“, die von knapp 63.000 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet wurden.

Gertraude Steindl: „aktion leben hatte mit dieser Kampagne sowohl die Bedürfnisse der betroffenen Kinder und ihrer Familien im Blick als auch die gesellschaftlichen Auswirkungen der Urteile des Obersten Gerichtshofes, die Anlass für die vorgeschlagene Gesetzesänderung waren.“ aktion leben habe deshalb immer Zweierlei gefordert: eine Änderung des Schadenersatzrechtes und eine bessere Unterstützung von behinderten Menschen und deren Angehörigen. Beides wird auch im Gesetzesvorschlag angesprochen.

Die Regierung darf nun allerdings nicht auf halbem Weg stehen bleiben. „Es muss alles getan werden, damit Eltern mit behinderten Kindern ein selbstbestimmtes Leben führen können und die Kinder selbstverständlich an allen Lebensbereichen teilhaben.

Vorteile für alle Beteiligten

Der Gesetzesvorschlag bringe für alle Vorteile, betont die aktion leben-Präsidentin: „Er ist wichtig, weil damit die unerträgliche Optik in der öffentlichen Wahrnehmung verhindert wird, dass ein Mensch mit Behinderung als Schadensfall behandelt wird.“

Die vorgeschlagene Änderung würde auch Entspannung in der Pränataldiagnostik bedeuten: Ärztinnen und Ärzte müssen nicht mehr – aus Angst vor Klagen – zur Inanspruchnahme aller nur möglichen vorgeburtlichen Untersuchungen raten.

Sie würde Eltern stärken, die bewusst auf Pränataldiagnostik verzichten wollen und die auch ein behindertes Kind willkommen heißen. Denn diese sind durch das derzeit geltende Recht benachteiligt: Im Gegensatz zu den Eltern, die auf Schadenersatz klagen, erhalten sie keine finanzielle Absicherung, wenn ihr Kind behindert geboren wird.

„Die Vision, dass jeder Mensch willkommen ist, sollte der Maßstab des politischen Handelns sein“, so Steindl abschließend.

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