Jarmer: Soziale Absicherung von Kindern mit Behinderung muss sichergestellt werden

Streichung des Schadenersatzes kann nur Folge der Gleichstellung sein!

Helene Jarmer
GRÜNE

„Erst wenn geklärt ist, wie eine Abgeltung des behinderungsbedingten Aufwandes bei Kindern mit Behinderungen verbessert wird, kann man beim Schadenersatzrecht etwas ändern“, stellt die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer, fest.

Denn: „So positiv der Vorschlag der Justizministerin für ein Verbot von Schadenersatzforderungen im Falle der Geburt eines behinderten Kindes klingt, so ernst müssen die Warnungen von JuristInnen genommen werden, dass die Gefahr besteht, dass Kinder mit Behinderungen und deren Eltern damit finanziell völlig im Regen stehen gelassen werden“.

Jarmer weist auf das Beispiel Frankreich hin, wo ebenfalls die Möglichkeit, Schadenersatz im Falle der Geburt eines behinderten Kindes nach einem Diagnosefehler in der Schwangerschaft zu streichen, umgesetzt wurde. Die in einem zweiten Schritt geplante Erweiterung der sozialen Absicherung von Kindern mit Behinderung wurde dagegen bis heute nicht verwirklicht.

„Wichtig wäre eine großzügige Unterstützung für Kinder mit Behinderungen, wie sie etwa in den nordeuropäischen Staaten existiert“, so Jarmer. „Die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt die volle Inklusion von Menschen mit Behinderungen sowie die Gleichstellung von Kindern mit und ohne Behinderung.“

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