Kind als Schaden: Donnerbauer weist Kritik Heinisch-Hoseks zurück

Sorgfaltspflicht der Ärzte bleibt weiterhin bestehen

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ÖVP-Justizsprecher Abg. Mag. Heribert Donnerbauer zeigte heute, Dienstag, kein Verständnis für die ablehnende Haltung der Frauenministerin bei der Änderung des Schadenersatzrechts.

„Justizministerin Claudia Bandion-Ortner wurde für diese wichtige Initiative im Bereich des Zivilrechts unter anderem von Behindertenorganisationen gelobt“, erinnerte Donnerbauer Heinisch-Hosek.

Unabhängig von der zivilrechtlichen Klarstellung müssten natürlich sozial- bzw. familienrechtliche Regelungen geschaffen werden, sodass Familien mit behinderten Kindern in wirtschaftlicher Hinsicht keine nachteiligen Folgen zu tragen haben, so der ÖVP-Justizsprecher. Dies sei auch explizit in den erläuternden Bemerkungen zum Schadenersatzrechts-Änderungsgesetz 2011 angeführt.

In den erläuternden Bemerkungen zum Gesetz sei außerdem ausdrücklich festgehalten, dass Ärzte für Kunstfehler während der Schwangerschaft oder der Geburt weiterhin verantwortlich sind: „Die Sorgfaltspflicht des Arztes bleibt natürlich weiterhin bestehen“, so Donnerbauer.

„Das neue Gesetz stellt lediglich klar, dass aus der Geburt eines Kindes kein Schadenersatz abgeleitet werden kann und ist somit ein wichtiges Signal zur Wahrung der Würde behinderter Menschen. Es stünde der Frauenministerin also gut an, diesem Gesetz ihre Zustimmung nicht zu verweigern“, so Donnerbauer abschließend.

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