Kein Bundesministerium hat fristgerecht einen Teil-Etappenplan veröffentlicht

Frist zur Vorlage eines Teiletappenplans zur Verschiebung der Barrierefreiheit wurde von den Ministerien nicht genützt.

BIZEPS
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„Groß war die Aufregung als der Sozialminister überfallsartig einen Gesetzesvorschlag vorlegte, der es Bundesministerien aus Spargründen ermöglichte, die verpflichtende Barrierefreiheit gemäß Behindertengleichstellungsgesetz um 4 Jahre – auf Ende 2019 – zu verschieben“, erinnert Martin Ladstätter vom Behindertenberatungszentrum BIZEPS in Wien an die Budgetverhandlungen im Vorjahr.

Durch diese Maßnahme sollten Gelder für die Barrierenbeseitigung eingespart werden. Betroffene protestierten dagegen heftig – wenn auch erfolglos.

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde der § 8 Bundesbehindertengleichstellungsgesetz ergänzt um: „Alle Bundesministerien, der Präsident bzw. die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes, des Rechnungshofes, des Nationalrates und des Bundesrates sowie die Volksanwaltschaft haben den für ihren Zuständigkeitsbereich bis 31. Dezember 2010 erstellten Teiletappenplan auf ihrer Homepage kundzumachen.“

Es war zu befürchten, dass eine Reihe von Ministerien – genannt wurden immer wieder die Bundesministerien für Unterricht, Kunst und Kultur, Inneres sowie Wissenschaft und Forschung – von dieser Fristverlängerung Gebrauch machen würden. (Alleine das Bildungsministerium plante über 85,7 Millionen Euro für die Barrierenbeseitigung einzusparen).

„Umso größer war unsere Überraschung, als mit Jahresfrist 2010 kein einziges Ministerium auf seiner Homepage einen Teiletappenplan präsentierte“, so Ladstätter, der ergänzt: „Selbst am 4. Jänner 2011 fanden sich keine diesbezüglichen Dokument auf den Homepages der Ministieren.“ Auch der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation ist kein Teiletappenplan bekannt, ergab eine Nachfrage von BIZEPS. Ein überraschendes und erfreuliches Ergebnis im neuen Jahr.

„Entweder war selbst den betroffenen Ministerinnen und Ministern das Stellen einer Ausnahmeregelung (Teiletappenplan zur Fristverlängerung) peinlich und sie haben von der Idee wieder Abstand genommen, oder die Frist wurde von ihnen schlichtweg übersehen“, deutet Ladstätter die Ereignisse.

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