Guten Morgen, ORF! Huainigg erinnert den ORF an seine gesetzliche Verpflichtung

Wrabetz muss einen Etappenplan zur Barrierefreiheit unter Einbeziehung behinderter Menschen erstellen

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

„Guten Morgen, ORF!“, meint ÖVP-Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg und lässt per OTS den digitalen Wecker klingeln.

„Der ORF hat in Sachen Barrierefreiheit einen klaren Auftrag des Gesetzgebers erhalten: Barrierefreier Zugang für hör- und sehbehinderte Menschen, mittelfristige Untertitelung des gesamten Fernsehprogramms, sowie Erstellung eines Etappenplans zur Erreichung dieses Zieles unter Einbeziehung behinderter Menschen“, erinnert der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung Generaldirektor Wrabetz an die Eckpunkte des Programmauftrages im neuen ORF-Gesetz.

„Ich bedauere, dass es der ORF verabsäumt hat, den für Ende 2010 gesetzlich vorgeschriebenen Plan zum weiteren Ausbau der Barrierefreiheit vorzulegen“, sagt Huainigg.

Er weist darauf hin, dass es im vergangenen Jahr durchaus Fortschritte in diesem Bereich gab, so wurden laut Angaben des ORF 45 Prozent des Programms untertitelt und die Audiodeskription auf 276 Stunden erweitert. Die Vorhaben für 2011, wie sie im ORF-Publikumsrat vorgestellt wurden (Ausbau der Untertitelung auf 55 Prozent), sind ein weiterer wichtiger Schritt. Was fehlt, ist der im ORF-Gesetz vorgesehene mittelfristige Etappenplan zur Erreichung der Barrierefreiheit in den nächsten Jahren.

Huainigg erwartet sich von der ORF-Führung einen klaren Auftrag an die Abteilung „Humanitarian Broadcasting“ zur Erstellung eines Etappenplanes unter Einbeziehung behinderter Menschen. Dieser Stufenplan muss verbindliche Zielvorgaben beinhalten, die auch entsprechend finanziell abzusichern sind. Der ORF erhält in den nächsten vier Jahren 160 Millionen Euro an Steuergeldern für die Erreichung des öffentlich-rechtlichen Auftrages. Davon müssen zumindest 1,5 Prozent für die Absicherung und Weiterentwicklung der Barrierefreiheit für behinderte Menschen zur Verfügung stehen!

Die Umsetzung von Barrierefreiheit ist ein wichtiger Eckpunkt des öffentlich-rechtlichen Auftrages. Gehörlose oder hörbehinderte Menschen benötigen Untertitelung oder Gebärdensprachdolmetschung, um Sendungsinhalte zu konsumieren. Blinde Menschen und Personen mit Sehbehinderungen profitieren von Hörfilmen und audiokommentierten Sendungsbeiträgen. Weiters ist die barrierefreie Gestaltung des Internetangebots eine Voraussetzung: Dabei geht es um die Berücksichtigung struktureller Aspekte bei Programmierung und Aufbau von Internetseiten, damit blinde Menschen ihre Hilfsmittel einsetzen können, um die Internetseite zu lesen.

Barrierefreiheit umfasst neben der Zugänglichkeit auch die Programmgestaltung und Berichterstattung: „Medien prägen entscheidend das gesellschaftliche Bild von Menschen mit Behinderungen. Der ORF als öffentlich-rechtlicher Sender hat eine besondere Verantwortung und einen entsprechenden Programmauftrag, Barrieren in den Köpfen abzubauen“, so Huainigg abschließend.

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