Theresia Degener in Vorstand des UN-Überwachungsausschusses gewählt

Zum Auftakt der fünften Sitzung des Überwachungsausschusses zur UN-Behindertenrechtskonvention in Genf wurde Prof. Dr. Theresia Degener zur Berichterstatterin für die Ausschussdokumente gewählt.

Theresia Degener
Netzwerk Artikel 3

Das erfuhr kobinet heute von H.-Günter Heiden, Pressesprecher der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland. Degener ist neben dem wiedergewählten australischen Vorsitzenden Ron McCallum und den drei stellvertretenden Vorsitzenden damit auch Vorstandsmitglied des Ausschusses.

„Als einziges neues Mitglied im Vorstand freue ich mich über das Vertrauen, das mir mit dieser Wahl von allen Mitgliedern des Ausschusses ausgesprochen wurde“, kommentiert Degener ihre Wahl. „Ich wurde als einzige per Akklamation, also ohne Abstimmung gewählt, weil es einen klaren Konsens gab.“

Der Ausschuss war vom 11.-15. April 2011 zu seiner Sitzung im Genfer Sitz der Vereinten Nationen zusammengekommen und hatte neben den Wahlen auch die ersten Staatenberichte zur Begutachtung vorliegen. Tunesien war das erste Land, dessen Bericht vom Ausschuss überprüft wurde.

Umgekehrt war der Behindertenrechtsausschuss der erste Menschenrechtsausschuss, der nach der Januarrevolution mit der tunesischen Regierung gesprochen hat. „Die tunesische Delegation war mit dem Sozialminister und weiteren hochrangigen Vertreterinnen und Vertreten der Regierung sehr gut besetzt“, stellte Degener fest. „Damit hat man zum Ausdruck gebracht, dass der Ausschuss ernst genommen wird.“

Die tunesische Regierung erklärte, dass behinderte Menschen und ihre Organisationen an der Menschenrechtsresolution teilnehmen und weiter aktiv teilnehmen sollen. „Wir haben entsprechende Empfehlungen zum Staatenbericht abgegeben, die alsbald veröffentlicht werden“, so Degener.

Außer von Tunesien und Spanien sind beim Ausschuss schon 10 weitere Staatenberichte eingereicht worden. Da der Ausschuss derzeit nur zweimal im Jahr für die Dauer einer Woche tagt, wurde auch überlegt, die Sitzungsdauer auf zwei Wochen zu verlängern. Damit könne gesichert werden, dass drei bis vier Staatenberichte pro Sitzung geprüft werden könnten.

Der deutsche Staatenbericht wäre zwei Jahre nach Inkrafttreten der Konvention, also zum 26. März 2011, fällig gewesen. Die Fertigstellung wird sich aber noch verzögern, da der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Konvention Teil des Staatenberichts werden soll. Die Verabschiedung des Aktionsplanes ist für Juni angedacht. Eine Berichtsprüfung vor dem Ausschuss kann damit frühestens ab dem Jahr 2012 erfolgen.

Von Seiten der deutschen Zivilgesellschaft werden bereits die Weichen für die Erstellung eines Parallelberichtes („Schattenbericht“) gestellt, der den Staatenbericht kritisch beleuchtet und auch dem Genfer Ausschuss vorgelegt wird. Nach ersten Planungen des Deutschen Behindertenrates soll das Netzwerk Artikel 3 die Koordination dieses Berichtes übernehmen, an dessen Erstellung sich weitere interessierte Verbände beteiligen können.

Die Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte bereitet dazu eine Tagung für den 30. Juni 2011 vor, auf der über das „Know how“ zur Erstellung von Parallelberichten und die Erfahrungen mit anderen Parallelberichten gesprochen werden wird.

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