Behindertenrechtskonvention: Referentenentwurf der Bundesregierung kritisiert

Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) hat den Referentenentwurf für einen Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen prinzipiell kritisiert.

Flagge Deutschland
BilderBox.com

In seiner Stellungnahme zum Entwurf, zu dem die Verbände am 17. Mai 2011 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales angehört werden sollen, sind deutliche Veränderungen gefordert.

Seit dem Inkrafttreten der Konvention, so der Verband, gab es dazu mehrere Veranstaltungen und auch Publikationen, aber keine praktischen, für Menschen mit Behinderungen positiv spürbaren Veränderungen in der Gesetzgebung oder bei der Handhabung bestehender Gesetze und Verordnungen. In zahlreichen Bereichen sei es im Gegenteil zu Verschlechterungen (z.B. „Kindergeldabzweigung“ oder „Regelbedarfsstufe 3“) gekommen.

Zu Recht weise die Bundesregierung darauf hin, dass Deutschland auf behindertenpolitischem Gebiet am 26. März 2009 nicht bei Null anfing. Um so mehr verwundert es den ABiD, dass die Bundesregierung mehrfach konstatiert, dass sie keine Kenntnis über die wirkliche Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen habe und nur über äußerst unzureichende Daten und Statistiken verfüge. So sei dann auch der im Aktionsplan vorgestellte Maßnahmenkatalog durchgängig geprägt von 1. Studien und Prüfaufträgen aller Art, um Informationen über die Ist-Situation von Menschen mit Behinderungen in den einzelnen Handlungsfeldern zu erlangen, 2. diversen „Modellvorhaben“ und 3. Maßnahmen, die auch unabhängig von der UN-Konvention zum Teil seit vielen Jahren stattfinden.

Inflationär und zum Teil deplatziert werde im Referentenentwurf der Begriff „Inklusion“ verwendet und auch ein Begriff wie „Teilhabe“ sei an mancher Stelle in einer Weise benutzt, die eher in die Irre führen kann.

Laut Referentenentwurf beabsichtigt die Bundesregierung nicht, bestehende Bundesgesetze und Verordnungen systematisch auf erforderliche Änderungen aus den Verpflichtungen der Konvention zu überprüfen. Dies wäre nach Ansicht des ABiD aber notwendig.

Unumgänglich sei, dass für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention auch finanzielle Mittel notwendig sind, „die zusätzlich bereitgestellt und gesondert im Bundeshaushalt geplant werden müssen“. Dies war in den Bundeshaushalten 2009 – 2011 (u.a. mit dem Verweis auf den fehlenden Aktionsplan) nicht geschehen. Der jetzige Referentenentwurf lässt befürchten, dass die Bundesregierung auch 2012 keine nennenswerten Mittel für die Umsetzung der Konvention in den Einzelplänen der Bundesbehörden einstellen möchte.

Generell meint der ABiD, dass ein Umsetzungsplan für das ganze Land und die gesamte Gesellschaft von Nöten ist. Eine Beschränkung auf die Aktivitätenaufzählung einzelner Bundesministerien und Ressorts bleibe hinter den Erfordernissen weit zurück. Dem Entwurf fehlten ein gesellschaftskonzeptionelles Leitbild (Wie sieht die Gesellschaft in 10 Jahren aus?), ein Aufbruchsstimmung verbreitender Grundgestus (Lasst uns – gemeinsam – frisch ans Werk gehen!) und Mut zu Veränderungen.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich