Deutschland: Aktionsplan zur Behindertenrechtskonvention am 15. Juni 2011

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, will am 15. Juni 2011 den Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorstellen.

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Wie in einer kobinet zugegangenen Presseeinladung vermerkt wurde, soll mit dem Plan ein Prozess angestoßen werden, „der in den kommenden zehn Jahren nicht nur das Leben von Menschen mit Behinderung maßgeblich beeinflussen wird, sondern das aller Menschen in Deutschland“. Der Deutsche Behindertenrat hat in einem Gespräch mit der Ministerin am Vortag den Aktionsplan erneut prinzipiell kritisiert.

In dem Gespräch, auf Bitte des Behindertenrates kurzfristig ermöglicht, wurden die Hauptkritikpunkte an dem Aktionsplan vorgebracht: Es fehle neben der menschenrechtspolitischen Ausrichtung insbesondere eine klare Struktur mit deutlichen Zielvorgaben sowie gesetzgeberische Initiativen. Auch haben die Verbände mehr Engagement seitens der Bundesregierung als Aufschlag zur Umsetzung der Behindertenrechtsdkonvention erwartet. Es seien keine Maßnahmen erkennbar, um Menschenrechtsverletzung an behinderten Menschen zukünftig zu verhindern.

Der Behindertenrat unterstützt deshalb voll inhaltlich die Stellungnahme des Inklusionsbeirates der staatlichen Koordinierungsstelle vom 1. Juni, in welcher der Beirat die Bereitschaft zur weiteren Zusammenarbeit davon abhängig macht, dass die grundsätzlichen Anforderungen an einen Aktionsplan erfüllt werden.

Die Ministerin hingegen warb um Verständnis, dass nicht alle Forderungen seitens der Behindertenverbände Eingang in den Aktionsplan finden konnten und betonte, dass mit dem Aktionsplan ein Ausgangspunkt zur Umsetzung der Konvention geschaffen wurde. Der vorliegende Aktionsplan sei nicht das Ende, sondern lediglich der Anfang zur Umsetzung der Konvention. Eine Evaluierung des Aktionsplans soll bereits in zwei Jahren erfolgen.

Die Verbändebeteiligung bei der Entstehung des Aktionsplans war ebenfalls Thema des kurzen Gesprächs. Während diese von Seiten des Ministeriums als „breitestmöglicher Beteiligungsprozess“ angesehen wird, sieht sich der Deutsche Behindertenrat als unzureichend beteiligt, weil es keine Gespräche über die inhaltliche Ausgestaltung des Aktionsplans und der konkreten Maßnahmen gab. „Die Abstimmung allein zu den Handlungsfeldern ist nicht ausreichend. Im Arbeitausschuss des Focal Points im BMAS zur Erstellung des Aktionsplans sind zwar Vertreterinnen und Vertreter beteiligt, allerdings konnte aufgrund des späten Einbringens des ersten Entwurfs keine ausführliche inhaltliche Diskussion geführt werden“, so wurde in der Mitteilung des Aktionsbündnisses der Behindertenverbände betont.

Die Vorsitzende des Sprecherrats, Barbara Vieweg, sagte nach dem Treffen: „Das Gespräch mit der Ministerin hat nichts daran geändert, dass der uns bislang vorliegende Aktionsplan kein Leitfaden zur Umsetzung der BRK in den nächsten 10 Jahren darstellt.“

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