Pflegegeld: Reform mit Ablaufdatum?

Öllinger fordert dauerhafte Reform des Pflegegeldverfahrens

Karl Öllinger
GRÜNE

Nach mehreren Rechnungshofberichten, in denen eine Vereinheitlichung bei der Abwicklung des Pflegegelds gefordert wurde, kommt nun eine Regierungsvorlage in den Nationalrat, durch die die Zahl der zuerkennenden und auszahlenden Stellen deutlich reduziert wird.

Allerdings hat die Reform einige schwere Mängel: So wird zum Beispiel die Verfassung geändert, damit der Bund auch das Pflegegeld der Länder administrieren kann. Diese Verfassungsbestimmung gilt allerdings nur befristet bis Ende 2014, weil ein Bundesland – Vorarlberg – diese Befristung hineinreklamiert hat.

Für Karl Öllinger, Sozialsprecher der Grünen, ist es noch keine ausgemachte Sache, dass diese Pflegegeldreform im Parlament mit einem Ablaufdatum beschlossen wird: „Wir werden die Verfassungsbestimmung in der ursprünglichen Form, also unbefristet, zur Abstimmung bringen lassen. Ich kenne niemanden, der mir erklären kann, dass eine Befristung und die Rückabwicklung an die Bundesländer Sinn macht. Das ist nur ein Versuch, bis zu diesem Termin neue Gegenforderungen an den Bund zu stellen, etwa beim Finanzausgleich“.

Öllinger verweist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die Bundesländer die Zahl der Personen, die Landespflegegelder erhalten, ursprünglich um 7000 niedriger angegeben haben als tatsächlich. Daher wurde der finanzielle Aufwand ursprünglich mit 370,4 Mio. Euro berechnet.

Bei der Erstellung der Regierungsvorlage hat sich herausgestellt, dass es doch etwa um 7000 Personen mehr gibt, die derzeit Landespflegegeld beziehen. Nun wurde der finanzielle Aufwand für rund 74.000 BezieherInnen mit 371,8 Mio. Euro neu festgesetzt. Obwohl der Bund für deutlich mehr Personen Pflegegeld zahlen wird, haben sich die Länder nur mit einer geringfügigen Erhöhung an diesen zusätzlichen Kosten beteiligt.
Öllinger:“ Damit sinkt der durchschnittliche Aufwand, den die Länder an den Bund zu überweisen haben, pro Person deutlich ab: von rund 5.500 Euro auf 5.000 Euro.“

Öllinger vermutet daher, dass einzelne Bundesländer 2014 nur dann einer Verlängerung zustimmen werden, wenn sie den tatsächlichen Mehraufwand des Bundes nicht bezahlen müssen: „Es ist ein simpler Kuhhandel, der da in eine unmögliche Verfassungsbestimmung hineingepackt wurde. Im Prinzip kann eine Landesregierung 2014 wegen schlechter Laune die Zustimmung verweigern und dann wäre die ganze Reform wieder verdampft. Das kann es ja wirklich nicht sein.“

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