Die Kosten-Nutzen-Rechnung des Lebens?

Die Ethik ist in Schieflage geraten, in Deutschland wie auch in Österreich. Dieser Kommentar ist in der Fruche erschienen.

Zelle unter dem Mikroskop
BIZEPS

Man möchte meinen, dass sich Ethiker auf der Seite des Lebens befinden und sich für diese Werthaltung engagieren. Dem ist aber nicht so! In Deutschland wurde dieser Tage der australische Moralphilosoph Peter Singer, Professor für Bioethik an der Universität Princeton, mit dem Ethik-Preis der Giordano-Bruno-Stiftung ausgezeichnet.

Ein harter Schlag ins Gesicht für behinderte Menschen, wenn man die Ethikvorstellungen von Singer kennt: Er stellt Kriterien für das Lebensrecht auf. Ein nichtbewusstes Wesen ist beispielsweise ein Fisch.

Bewusste Wesen sind gleichermaßen Tiere und menschliche Embryonen ab der 18. Schwangerschaftswoche. Selbstbewusste Wesen sind Menschen ab etwa neun Monaten, sofern ein Verstand nachweisbar ist. Geistig behindert geborene Kinder verfügen gemäß Singer nicht über diesen Verstand, sind keine selbstbewussten Wesen, haben keinen Personencharakter und daher auch kein Recht auf Leben.

Während er behinderten Kindern das Lebensrecht abspricht, fordert er gleichermaßen Menschenrechte für Tiere, wenn er schreibt, dass „deren Leben nach jedem Maßstab wertvoller ist als das Leben gewisser Menschen. Ein Schimpanse, ein Hund oder ein Schwein etwa wird ein höheres Maß an Bewusstsein seiner selbst und eine größere Fähigkeit zu sinnvollen Beziehungen mit anderen haben als ein schwer zurückgebliebenes Kind oder jemand im Zustand fortgeschrittener Senilität. Wenn wir also das Recht auf Leben mit diesen Merkmalen begründen, müssen wir jenen Tieren ein ebenso großes Recht auf Leben zuerkennen oder sogar ein noch größeres als den erwähnten zurückgebliebenen oder senilen Menschen“ (Singer: Befreiung der Tiere, München 1982, S. 40).

Singer definiert als Utilitarist jegliches Glück eines Menschen mit dessen Nutzen für die Gesellschaft. In seiner Philosophie über Glück geht er sogar soweit, dass er die Tötung von schwerbehinderten Kindern in manchen Fällen gerechtfertigt sieht, etwa wenn man mit dem Geld, das für die Pflege eines schwerbehinderten Säuglings nötig ist, in anderen Weltgegenden das Leben vieler Kinder retten könne.

Natürlich muss man durch die Entwicklungszusammenarbeit benachteiligten Kindern in anderen Ländern helfen. Aber ist das die Rechtfertigung dafür, ein behindertes Kind zu töten?! Mit dieser Kosten – Nutzen – Rechnung muss Singer auf die gleiche Linie wie Euthanasie Befürworter des 3. Reiches gestellt werden.

Die nachfolgende Rechnung könnte von Peter Singer stammen, wurde aber von Psychiater Prof. Hoche Anfang der 1920er Jahre aufgestellt und bildete die Grundlage für die Vorgangsweise der Nationalsozialisten: „Es ergibt sich, dass der durchschnittliche Aufwand pro Kopf und Jahr für die Pflege der Idioten bisher 1300 M betrug. Die Frage, ob der für diese Kategorie von Ballastexistenzen gerechtfertigt sei, war ja in den verflossenen Zeiten des Wohlstandes nicht dringend, jetzt ist es aber anders geworden, und wir müssen uns ernstlich damit beschäftigen. Das moderne Streben, möglichst auch die Schwächlinge aller Sorten zu erhalten, muss man sich doch erst einmal leisten können“.

Wir erleben heute nicht nur einen meteorologischen Klimawandel sondern auch einen bedenklichen gesellschaftspolitischen. Euthanasie wird offen diskutiert in Form der aktiven Sterbehilfe am Ende und am Beginn des Lebens.

Ethikkommissionen stellen dagegen kein Bollwerk dar. So hat sich die österreichische Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt angesichts der Debatte rund um „Kind als Schadensfall“ nicht einmal getroffen sondern hat sich in einem Umlaufbeschluss einstimmig gegen jegliche Gesetzesänderung ausgesprochen – ohne jedoch alternative Lösungssätze vorzuschlagen.

Solche Beschlüsse entstehen durch einseitig ideologisch geprägte Informationen und dem Bestreben, möglichst modern, liberal und zeitgeistig zu sein. Ebenso liest man in vorauseilendem Gehorsam den machthabenden Politikern die Wünsche von den Augen ab.

Die Preisverleihung an Peter Singer ist kein einmaliger Unfall. Es „singert“ landauf und landab und damit ist europaweit eine schleichende Aushöhlung der Menschenwürde verbunden. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde ist Fundament der Menschenrechte.

Stabilisieren wir diese Säule der Demokratie, indem wir die Menschenwürde in der Österreichischen Bundesverfassung verankern, indem wir im Gedenken an die Nazi-Zeit auch deren Vernichtungsprogramm von behinderten Menschen stärker in Erinnerung rufen und indem wir Sorge treffen, dass unser Bildungssystem den Jugendlichen den Wert des Lebens vermittelt.

Last but not least muss auch die Besetzung der Bioethikkommissionen auf neue Beine gestellt werden: nicht mehr der Bundeskanzler sollte die Mitglieder nominieren, sondern der Menschenrechtsausschuss des Parlaments, der Verfassungsgerichtshof sowie die Volksanwaltschaft.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich