Mit Behinderung alt werden können

Plötzlich sollen Menschen mit Behinderungen aus Behinderteneinrichtungen, die immerhin einen gesetzlichen Auftrag zur Aktivierung haben, so Seifert, in eher passive Pflegeeinrichtungen "umziehen".

Ilja Seifert
Berliner Behindertenverband

Zum bevorstehenden Europäischen Jahr des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen 2012 hat der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) heute auf die immer drängender werdenden Probleme von Menschen hingewiesen, die seit Jahrzehnten mit Behinderungen leben und nun alt werden. Dessen Vorsitzender Dr. Ilja Seifert erklärte: „Darauf sind wir in Deutschland weder materiell noch mental ausreichend vorbereitet.“

Plötzlich sollen Menschen mit Behinderungen aus Behinderteneinrichtungen, die immerhin einen gesetzlichen Auftrag zur Aktivierung haben, so Seifert, in eher passive Pflegeeinrichtungen „umziehen“. Das habe nichts mit dem Recht auf „freie Wahl des Aufenthaltsortes und der Wohnform“ zu tun. Aber sowohl das Grundgesetz als auch die UN-Behindertenrechtskonvention garantieren es. Der ABiD fordert, diesen Widerspruch zugunsten der Grundrechte zu lösen.

„Auch fehlt eine sinnvolle Nachfolge-Regelung für Frauen und Männer, die aus Altersgründen aus Werkstätten für Menschen mit Behinderungen entlassen werden. Ihnen gehen u.U. die Tages- und Wochenstrukturierung ebenso verloren wie soziale Alltagskontakte. Der ABiD fordert auch dafür akzeptable, auf Assistenz gestützte Alternativen für selbstbestimmtes und würdevollen Leben im Alter“, betonte Seifert.

Das unwürdige Gezerre um die Pflegeversicherung muss nach Ansicht des Verbandes ergebnisorientiert beendet werden. Der ABiD fordert die Bundesregierung auf, den von der Gohde-Kommission erarbeiteten und schon im Januar 2009 vorgestellten teilhabeorientierten Pflegebegriff zur Grundlage einer inhaltlich auf assistierende Begleitung und begleitende Assistenz gerichteten Reform des SBG XI zu machen.

Der ABiD fordert die Bundesregierung und die gesamte Gesellschaft dringend auf, das „Europäische Jahr des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen“ dazu zu nutzen, in diesen Fragen ein gutes Stück voran zu kommen. „Wir brauchen langfristige staatliche Förderprogramme, deren Ziel die freie Persönlichkeits-Entfaltung und die Ermöglichung voller und selbstbestimmter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auch im Alter sein muss“, so Seifert.

Teilhabeermöglichung sei mit der Annahme der UN-Behindertenrechtskonvention eine Pflichtaufgabe des Staates geworden. Es gehe um den bedarfsgerechten Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile, nicht um Almosen oder „Luxus“-Ansprüche. Dieser Nachteilsausgleich müsse wegen der Chancengerechtigkeit einkommens- und vermögensunabhängig, also ohne entwürdigende Bedürftigkeitsprüfung erfolgen. Der ABiD ist bereit, sich an der Ausarbeitung geeigneter Konzepte und am Ausprobieren entsprechender Vorschläge (Pilotprojekte) aktiv zu beteiligen.

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