Behindertenrechte: Angemessene Vorkehrungen gesetzlich verankern

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert die Gesetzgeber in Bund und Ländern auf, "angemessene Vorkehrungen" im deutschen Recht gesetzlich zu verankern.

Deutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte

„Angemessene Vorkehrungen sind für einen behinderten Menschen der Schlüssel zu einem gleichberechtigten Leben“, erklärte deren Leiter Valentin Aichele heute zur Veröffentlichung des Positionspapiers „Barrieren im Einzelfall überwinden: Angemessene Vorkehrungen gesetzlich verankern“.

Unter angemessenen Vorkehrungen versteht die UN-Behindertenrechtskonvention Maßnahmen, mit denen im Einzelfall erkennbare Barrieren beiseite geräumt werden. Dazu gehören beispielsweise die Verständigung in leichter Sprache, die Anpassung von Arbeits- und Organisationsabläufen, etwa individuelle Pausenregelungen oder die Möglichkeit zu Teilzeit-Arbeit, aber auch bauliche Veränderungen, die unter Umständen kostspielig sein können. Bislang sind angemessene Vorkehrungen im deutschen Recht nur punktuell verankert.

Angemessene Vorkehrungen sind jedoch in der UN-Behindertenrechtskonvention von zentraler Bedeutung, die Versagung im Einzelfall verurteilt sie als Diskriminierung. „Aus menschenrechtlicher Sicht ist es deshalb nicht länger hinzunehmen, dass es in Deutschland bislang kein allgemeines, einklagbares Recht auf angemessene Vorkehrungen gibt“, so Aichele. Hier sei ein Umsetzungsdefizit erkennbar. Als Regelungsorte für angemessene Vorkehrungen schlägt die Monitoring-Stelle das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, die Behindertengleichstellungsgesetze sowie das Sozialgesetzbuch vor.

Valentin Aichele: Barrieren im Einzelfall überwinden: Angemessene Vorkehrungen gesetzlich verankern. Positionen Nr. 5, Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, Januar 2012.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich