Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen: Mut zu weitreichender Vision gefordert

Ein Mutpaket trotz des Sparpakets - das ist die große Chance, die der NAP Behinderung darstellt.

Verkehrszeichen: Umkehrgebot
ÖAMTC

Entscheidend ist die verpflichtende Beteiligung der Länder und Kommunen an diesem wichtigen behindertenpolitischen Vorhaben. Denn: Ein NAP Behinderung ohne konkrete Maßnahmen behindert sich selbst und ein NAP ohne die Länder ist ein verhinderter NAP.

Der vorliegende Entwurf des NAP Behinderung hat das Potential zu einem großen Wurf – bei aller sinnvollen Kritik an ungenügenden Maßnahmen, Indikatoren und Zeithorizonten.

Er ist breit angelegt, an seiner Erarbeitung waren alle Ministerien – in unterschiedlicher Qualität – beteiligt. Viele Impulse aus der Zivilgesellschaft sind schon eingeflossen. Dafür sollte man den RedakteurInnen großen Respekt zollen.

Partizipation ist kein Formalvorgang

Aus dem in Ansätzen gelungenen Beteiligungsprozess kann man aber für die Zukunft lernen, die Zivilgesellschaft noch systematischer, noch frühzeitiger und noch kontinuierlicher während der Erarbeitungsphase einzubinden.

Dieser gegenseitige Lernprozess muss und wird stattfinden, denn er ist sinnvoll, er ist notwendig und füllt die Forderung nach aktiver Beteiligung mit dem nötigen Leben: Partizipation ist kein Formalvorgang, sondern ein lebendiger, sich ständig entwickelnder Prozess.

Umkehrgebot

In Österreich gibt es das schöne Verkehrszeichen „Umkehrgebot“. Genau darum geht es, wenn wir Inklusion als Vision, als Recht und als Gestaltungsauftrag ernst nehmen. Das muss das Grundprinzip des NAP sein: Es geht nicht um das vorsichtige Flicken von Baustellen oder um eine Anpassungen des Wegverlaufs. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet ein klares Umkehrgebot in sehr vielen Bereichen.

Im politischen Kontext heißt das: Sichtweisen ändern, personenzentrierte Dienstleistungen entwickeln, und eine Kehrtwende in der Behindertenpolitik einleiten. Dazu braucht das Papier und seine AutorInnen den Mut zu einer weitreichenden Vision und einem Neu-Denken und Neu-Gestalten der Behindertenpolitik! Das sollte den Vorrang haben, nicht vorsichtige Novellierungen von Gesetzen, die eigentlich nicht mehr den veränderten Realitäten und schon gar nicht der Konvention angemessen sind.

Beispielse

An zwei Beispielen möchte ich dies verdeutlichen.

  • Kehrtwende 1 am Beispiel Sachwalterrecht:
    Hier muss die oberste Priorität sein, ein System der unterstützen Entscheidungsfindung unter Beteiligung aller betroffenen Gruppen herauszuarbeiten. Eine simple Novellierung des bestehenden Sachwalterrechts wird hier wohl nicht ausreichen.
  • Kehrtwende 2 ist die Arbeit von Menschen mit Lernschwierigkeiten:
    Auch hier gilt es, die klare Zielsetzung zu sehen. Wir brauchen einen inklusiven Arbeitsmarkt mit einer Durchlässigkeit von der Werkstatt als gemeindenahem Unterstützungs- oder Begegnungszentrum bis hin zum ersten Arbeitsmarkt. Damit verbunden ist eine rasche Umsetzung der Sozialversicherungsmöglichkeit für Menschen in Werkstätten und auch die Möglichkeit, einen Erwerbslohn für diese Tätigkeit zu erhalten.

Also: Mut zur Vision und zur Gestaltung, Mut zum Mutpaket trotz des Sparpakets.

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