Empowerment und Selbstbestimmung zentrale Anliegen einer zeitgemäßen Behindertenpolitik

Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderung wird dank der Grünen nun auch in OÖ gesetzlich verankert

Ulrike Schwarz
GRÜNE

„Dank der Grünen wird die vorgeschriebene Struktur zur Förderung und Überwachung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung nun auch in Oberösterreich vollständig umgesetzt“. Bestätigt sieht die stellv. Grüne Klubobfrau Ulrike Schwarz den klaren Kurs der Grünen, die in intensiven Verhandlungen auf die nötigen Änderungen gedrängt haben. Die UN-Konvention wird nun in das OÖ. Anti-Diskriminierungsgesetz übertragen, im morgigen Unterausschuss beraten und zur Beschlussfassung an den Landtag weitergeleitet.

Die ursprüngliche Vorlage war noch lückenhaft, weil zwar die Anti-Diskriminierungsstelle des Landes OÖ ordnungsgemäß mit der Umsetzung der Konvention betraut wurde, die Betroffenen selbst, die Menschen mit Behinderung und deren NGOs nicht – wie in der Konvention vorgesehen – in den Förder- und Überwachungsprozess eingebunden, keine Regeln für die Bestellung des Gremiums erstellt und keine Bestandsgarantien gegeben wurden.

„Dies waren natürlich elementare Mängel, denn die Betroffenen und ihre Vertretungen müssen natürlich fix in die Kontrolle eingebunden sein, die Instanz muss personell klar definiert, abgesichert sein und muss konstant arbeiten können“, erklärt Schwarz.

Die UN Konvention legt fest, dass Empowerment und Selbstbestimmung zentrale Anliegen einer zeitgemäßen Behindertenpolitik sind. Der Monitoringausschuss soll sicherstellen, dass diese Vorgaben der Konvention umgesetzt und die Menschenrechte eingehalten werden.

Nach der erzielten Einigung wird sich der OÖ Monitoringausschuss folgendermaßen zusammensetzen: vier VertreterInnen entsprechender NGOs auf Vorschlag des Interessensvertretungsbeirates gemäß Chancengleichheitsgesetz, je eine/r VertreterIn aus dem Bereich Menschenrechte und der wissenschaftlichen Lehre. Die Bestellung des Gremiums erfolgt durch die Landesregierung für sechs Jahre. Den Vorsitz führt der/die LeiterIn der Anti-Diskriminierungsstelle.

Schwarz: „Ohne diese Änderungen wäre die Umsetzung der Konvention lückenhaft und von Unsicherheit überschattet gewesen. Das Drängen der Grünen hat sich gelohnt, wir haben nun die Voraussetzungen für eine korrekte Umsetzung der UN-Konvention und eine effiziente Kontrollarbeit im Sinne der Betroffenen“.

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