Tagung: Rechtliche Instrumente zur Durchsetzung von Barrierefreiheit

Eine Tagung des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit (BKB) und der Universität Kassel unter dem Motto "Rechtliche Instrumente zur Durchsetzung von Barrierefreiheit" findet am 8. und 9. November in Kassel statt.

Lumpe vergrößert das Wort Recht
BilderBox.com

„Mit den Behindertengleichstellungsgesetzen von Bund und Ländern sind zwei neue Instrumente zur Durchsetzung von Barrierefreiheit durch Verbände behinderter Menschen im Recht verankert worden: Zielvereinbarungen (§ 5 BGG) und Verbandsklagen (§ 13 BGG). Mit ihnen soll den gesetzlichen Vorgaben im privatwirtschaftlichen Güter- und Leistungsaustausch (Zielvereinbarungen) und in der öffentlichen Verwaltung (Verbandsklagen) zur Durchsetzung verholfen werden. Sie sollen der Tatsache Rechnung tragen, dass Barrierefreiheit durch individuelle Rechtsbehelfe nur schwer durchgesetzt werden kann, und kollektive Lösungen erreichen helfen“, heißt es in der Einladung zu der Tagung.

Zielvereinbarungen sind ein neues Instrument in der Rechtsordnung. Sie haben als Kollektivverträge privater Akteure mit der Funktion eines Verbraucher- und Nutzerschutzes kein unmittelbares Vorbild. Verbandsklagen zur Durchsetzung schwacher, nicht aus sich heraus individuell rechtsschutzfähiger Interessen sind bereits in mehreren Rechtsgebieten etabliert, namentlich im Umweltrecht und im Verbraucherschutzrecht. Eine rechtsdogmatische, systematische und praktische Diskussion ist in der Wissenschaft und Literatur und auch bei den abschluss- und klageberechtigten Verbänden kaum geführt worden. Um Möglichkeiten und Grenzen von Zielvereinbarungen und Verbandsklagen auszuloten, bedarf es jedoch dieser Diskussion.

Daher wird diese zweitägige Fachtagung der Universität Kassel und des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit durchgeführt, die in einem Tagungsband dokumentiert werden soll. Auf ihr werden grundsätzliche Beiträge aus Wissenschaft, Verbänden und Politik Positionen zur rechtlichen und politischen Einordnung, zu Handlungsmöglichkeiten, Restriktionen und Reformbedarf aufzeigen. Sie sollen ergänzt werden durch Beiträge aus der professionellen Praxis und Rechtspraxis sowie durch Erfahrungen aus den USA und aus Österreich.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich