Blinde Menschen müssen um Hilfsmittel kämpfen

Bund, Länder und Sozialversicherungen verteilen Förderungen überaus unterschiedlich

Braillezeilen beim Computer
Krispl, Ulli

„Somit kann für die Anschaffung der blindenspezifischen Schulausstattung für Ihre Tochter Sofia seitens der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung kein Zuschuss gewährt werden“, stand im Bescheid der BH, den Mag.a Bettina L. Mitte April in ihren Händen hielt. Begründung: Das Haushaltseinkommen der Familie L. sei zu hoch!

Ernst am Tag der Ausstrahlung der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am 11. Mai kam Bewegung in die Sache. Am Samstag-Nachmittag, noch vor Beginn der Sendung, kam der Neufelder Bürgermeister auf Besuch zur Familie L. Mit einer guten Nachricht des Landeshauptmannes: Die Kosten der blindenspezifischen Schulausstattung (Braillezeilen für Computer, Programme, Brailledrucker, Schulung etc.) für die siebenjährige Tochter Sofia werden nun vom Land Burgenland übernommen.

Nicht immer haben Ansuchen auf Förderung von Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen einen positiven Ausgang. „Es kommt sehr darauf an, in welchen Bundesland die betroffene Person wohnt und welche Stelle für die Auszahlung zuständig ist“, fasst der Präsident des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich (BSVÖ), Dr. Markus Wolf, die untragbare Situation zusammen. Ein paar Beispiele aus dem nur schwer nachvollziehbaren Zuständigkeits-Dschungel:

  • Handelt es sich um eine berufliche Integration, ist der Bund zuständig. In diesem Fall erfolgt die Finanzierung über das Bundessozialamt bzw. dessen Landesstellen sowie via Pensionsversicherungsanstalt.
  • Doch selbst die Finanzierung einer beruflich notwendigen Arbeitsplatzausstattung ist nicht so einfach. Hier macht es nämlich einen Unterschied, ob der oder die Betroffene im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft tätig ist. Im öffentlichen Dienst wird nur noch die Erstausstattung bezahlt. Der immer rasanter fortschreitende technische Fortschritt wird einfach negiert.
  • Die soziale Rehabilitation unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Unterschiedliche Ländergesetze werden in der Verwaltungspraxis unterschiedlich gehandhabt. Manche Länder haben Hilfsmittelpools für SchülerInnen eingerichtet. Blinde und hochgradig sehbehinderte SchülerInnen von Bundesschulen erhalten ihre Hilfsmittelausstattung kostenlos aus dem Pool der Lehrmittelzentrale an der Bundes-Blindenerziehungsanstalt (BBI).
  • Für behinderte Kinder ist es auch nicht unwesentlich, ob die Eltern Arbeiter, Bauern oder Beamte sind. Je nach dem zuständigen Sozialversicherungsträger gibt es unterschiedlich hohe Zuschüsse.
  • Und nicht zuletzt kommt es auf den Zeitpunkt des Ansuchens an. Bei den Unterstützungsfonds der Landesstellen des Bundessozialamtes ist es nicht unwesentlich, wieviel Gelder noch im Topf sind. Wer im Jänner um eine Förderung ansucht, hat bessere Chancen als jene, die im Dezember Hilfsmittel benötigen.

„Dieser Förder-Dschungel gehört umgehend abgeschafft“, fordert BSVÖ-Präsident Wolf. „Jeder blinde und sehbehinderte Mensch muss eine klare und kompetente Anlaufstelle haben. Diese muss die Fördergelder, ohne einzelne Betroffenen zu diskriminieren, nach für alle gleichermaßen geltenden und nachvollziehbaren Kriterien auszahlen. Ein klassischer Fall für eine längst überfällige Verwaltungsvereinfachung!“

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