Lebenshilfe kritisiert Gesetz zur LehrerInnenbildung Neu: Inklusive Pädagogik fehlt

Weber fordert verbindliche Aufnahme der Inklusionspädagogik in die universitäre LehrerInnenbildung und Aufnahme entsprechender Formulierung in die Novelle zum Universitätsgesetz 2002

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Im Entwurf für das Universitätsgesetz, das die LehrerInnenbildung Neu regelt, fehlt die verbindliche Aufnahme der „Inklusiven Pädagogik“, kritisiert Univ.-Prof. Dr. Germain Weber, Präsident der Lebenshilfe Österreich.

„Das neue Gesetz hat die Grundlage dafür zu schaffen, dass Inklusion als Pflichtfach in universitäre Lehramtsstudien aufgenommen wird. Angehende Lehrerinnen und Lehrer sollen vermittelt bekommen, was Inklusion bedeutet und wie man einen inklusiven Unterricht gestaltet“, fordert Weber eindringlich.

Im vorliegenden Gesetzesentwurf vermisst die Lebenshilfe verbindliche Formulierungen zum Pflichtfach „Inklusion“ an den Universitäten. „Das Thema Inklusion wird permanent heruntergespielt und bekommt nicht die erforderliche Priorität, die ihm gebührt“, bemängelt Weber.

Der von der Lebenshilfe vehement geforderte bildungspolitische Systemwechsel von einer aussondernden hin zu einer inklusiven Schule ist eng mit der LehrerInnenbildung Neu verknüpft. „Mit dem neuen Universitäts- und Hochschulgesetz werden jetzt die Weichen für die nächsten Jahrzehnte gelegt“, unterstreicht Weber die Dringlichkeit. Der Verweis auf eine Generalklausel in § 2 des Universitätsgesetzes, dass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung bei den universitären Aufgaben berücksichtigt werden sollten, ist der Lebenshilfe zu wenig konkret.

Weber beharrt auf die verbindliche Verankerung der Inklusiven Pädagogik in § 54 Ziffer 6 Universitätsgesetz und regt zu folgender Formulierung an: „Die Curricula der Bachelor- und Masterstudien haben die Zielsetzungen von Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention zu beachten und Inklusive Pädagogik in einem angemessenen Ausmaß zu berücksichtigen.“

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