Huainigg: Vergewaltigungsopfer mit Behinderung nicht länger Opfer der Justiz

Gleicher Strafrahmen für gleiche Delikte: Nationalrat beschließt neues Sexualstrafrechtsgesetz

Franz-Joseph Huainigg
Christian Müller

Wehrlos, hilflos, ausgeliefert! Sexueller Missbrauch hinterlässt seine Spuren. Körperliche Verletzungen heilen – psychische Narben der Opfer aber bleiben ein Leben lang.

Für eine Vergewaltigung wandern TäterInnen für bis zu zehn Jahre hinter Gitter. Das gilt jetzt auch für sexuelle Vergehen an Menschen mit Beeinträchtigung, wo das Strafausmaß bisher bei nur fünf Jahren lag.

„Diese Änderung im Sexualstrafrecht war überfällig“, betont ÖVP-Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, Sprecher für Menschen mit Behinderung, „da laut Studien Betreuungseinrichtungen für beeinträchtigte Menschen doppelt so häufig zum Tatort sexueller Verbrechen werden als jene für nichtbehinderte Personen“.

Missbrauchsopfer mit Behinderung wurden zudem nicht nur Opfer ihrer Peiniger, sondern auch Opfer der Justiz. „Beeinträchtigten Personen wurde aufgrund ihrer behinderungsbedingten Wehrlosigkeit vor Gericht oft weniger Glauben geschenkt als jenen ohne körperliche und/oder geistige Einschränkungen. Das spiegelte sich auch im verminderten Strafausmaß wider. Eine Diskriminierung, die nun endlich beseitigt wird!“ sagt Huainigg zur heute im Nationalrat beschlossenen Novelle des Sexualstrafrechtsgesetzes.

Gewalt und insbesondere sexueller Missbrauch an beeinträchtigten Menschen sind kein Kavaliersdelikt. „Die Erhöhung des Strafrahmens soll Menschen mit Behinderung vermehrt vor Übergriffen schützen und sie weniger zur Zielscheibe von Vergewaltigungstätern machen“, so Huainigg abschließend.

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