Erste blinde Richter in Österreich

Wichtiger Schritt zur beruflichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

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freiraum-europa gratuliert den ersten beiden blinden Richtern in Österreich, Mag. Dr. Alexander Niederwimmer und Mag. Gerhard Höllerer zur Bestellung.

Bis vor Kurzem wurde es vom Justizministerium abgelehnt, dass ein blinder Mensch Richter werden kann. Dabei spielten Vorbehalte eine große Rolle. So hieß es etwa, dass sich ein blinder Richter kein objektives Bild von der Wahrheit machen könne.

Grundlage für die Bestellung der ersten beiden blinden Richter war die Streichung der „Körperlichen Eignung“ im Gleichstellungspaket 2006 sowie ein Entschließungsantrag im Parlament. Auch freiraum-europa hat sich als Interessenvertretung für diese wichtige Gesetzesänderung eingesetzt.

In Deutschland gibt es schon seit vielen Jahren ca. 70 blinde Richter und ca. 50 blinde Staatsanwälte, die in allen Bereichen tätig sind und Ihre Arbeit genau so professionell erledigen wie auch sehende Menschen. Eine Braillezeile für den PC, die den Text des Bildschirmes in Blindenschrift anzeigt sowie eine Sprachausgabe und andere technische Geräte ermöglichen es.

In Frankreich ist sogar der Generalstaatsanwalt, dem über 300 Staatsanwälte unterstehen blind.

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