IVS Wien spricht sich entschieden gegen Spezialstationen in Geriatriezentren aus

Rückschlag für Menschen mit Behinderung

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Obwohl es in Wien ein hochprofessionelles gemeinwesenintegriertes Betreuungsangebot für Menschen mit Behinderung gibt, leben über 350 Menschen mit Behinderung, die jünger als 60 Jahre sind, fehluntergebracht in Geriatriezentren der Stadt Wien.

Anstatt diesen untragbaren Zustand zu beenden, plant der Wiener Krankenanstaltenverbund, KAV, nun die Einrichtung von Spezialstationen in Pflegekrankenhäusern für genau diese Personengruppe. Die IVS Wien lehnt diese Entwicklung entschieden ab, da sie die Lebenssituation der betroffenen Menschen verschlechtert und menschenrechtswidrige Zustände auf Jahre hinaus einzementiert.

Seit dem Jahresbericht der Volksanwaltschaft 2012 ist es kein Geheimnis mehr, dass in den geriatrischen Einrichtungen des KAV Menschen leben, die einerseits aufgrund ihres Alters sowie ihrer spezifischen Bedürfnisse ganz offensichtlich „fehlplatziert“ sind.

Viele von ihnen sind weit unter 60 und leiden an unterschiedlichsten Behinderungen – von Lernbehinderungen, intellektueller oder psychischer Behinderungen bis zu Behinderung als Folge degenerativer Erkrankungen oder Unfällen. Aktuell leben rund 230 in Geriatriezentren des KAV, weitere 130 sind im KAV-eigenen Förderpflegeheim Ybbs untergebracht. Dies wird seit Jahren kritisiert, zuletzt auch von der Volksanwaltschaft, die diese Zustände im Rahmen des OPCAT Abkommens als menschenrechtswidrig qualifiziert hat.

Österreich hat sich zur Einhaltung der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Doch anstatt die Ratifizierung zum Anlass zu nehmen, ein Maßnahmenpaket zu schnüren und adäquate gemeinwesenintegrierte Betreuungsplätze für diese Personengruppe zu schaffen, plant der KAV nun ein Pilotprojekt, im Rahmen dessen für zunächst 50 Personen zwei Spezialstationen in zwei Geriatriezentren in Wien errichtet werden sollen.

Offensichtlich soll im institutionellen Rahmen eines geriatrischen Krankenhauses „normales Leben“ für junge Menschen mit unterschiedlichsten Bedürfnissen simuliert werden. Für die Expert/innen der IVS Wien stellt dies ein hochgradig antiquiertes Betreuungsmodell dar, das an Konzepte der 60er Jahren des letzten Jahrhunderts erinnert.

Schon seit über 50 Jahren sind Normalisierung, Integration und Inklusion die weltweit anerkannten Leitlinien moderner, professioneller Behindertenarbeit. Diese Grundsätze haben in den letzten 30 Jahren auch in Wien in hohem Maße positiv gewirkt: Die Stadt Wien ist nicht zu Unrecht stolz auf die Leistungen der Wiener Behindertenhilfe.

An die 30 Trägerorganisationen haben in Wien gemeinsam mit dem Kostenträger Fonds Soziales Wien ein vielfältiges und an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen orientiertes Betreuungs- und Unterstützungsangebot entwickelt. 45% der betroffenen Menschen mit intellektueller Behinderung leben mittlerweile selbstbestimmt in eigenen Wohnungen mit stundenweiser Betreuung. Auch zukunftsweisende Unterstützungsformen, wie Persönliche Assistenz, wurden in den letzten Jahren ausgebaut.

Menschen mit intellektueller Behinderung und sehr hohem Pflegebedarf können mittlerweile ebenfalls in kleinen integrierten Wohneinheiten betreut werden. Aus fachlicher Sicht wäre es kein Problem, dieses vielfältige Angebot quantitativ und qualitativ so zu erweitern, dass auch junge Menschen mit Behinderung, die zurzeit in Altenheimen leben, eine integrative Betreuung und Unterstützung erhalten.

Dies wäre außerdem kostengünstiger, denn die Betreuung im Rahmen gemeinwesenintegrierter Einrichtungen der Behindertenhilfe ist nicht nur adäquater und qualitativ höherwertiger, sondern sie ist auch effizienter. Gemeinwesenintegrierte Betreuung kommt der Stadt Wien und dem Steuerzahler billiger als eine „fehlplazierte“ Unterbringung in geriatrischen Großinstitutionen.

Die IVS Wien fordert deshalb, dass ausreichend inklusive Betreuungsplätze für junge Menschen außerhalb geriatrischer Pflegekrankenhäuser geschaffen werden. Ein antiquiertes Betreuungskonzept im Rahmen der Altenpflege, wie vom KAV geplant, würde sämtliche positiven Entwicklungen in Wien konterkarieren und wäre – wie schon die Volksanwaltschaft im Zeichen der UN Konvention festgestellt hat – auch menschenrechtswidrig.

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