Staatenprüfung Österreichs zur UN-Behindertenrechtskonvention: Alle sind gefordert!

In Kürze wird die Liste mit den Empfehlungen, die das UN-Komitee über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Zuge der Staatenprüfung Österreichs beschlossen hat, veröffentlicht.

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Adressiert ist diese an die österreichische Bundesregierung, die zur Umsetzung bis zur nächsten Überprüfung verpflichtet ist.

Zwar lässt sich bereits ungefähr abschätzen, wie der Inhalt der Empfehlungen lauten wird, dennoch wird die prioritäre Reihung ein spannendes Thema sein.

Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR und des ÖZIV: „Das offizielle Österreich hat die Situation und die Lebenswelt von Menschen mit Behinderungen in Österreich einseitig dargestellt. Erst die VertreterInnen der Zivilgesellschaft, die vor Ort aus ihrer Sicht berichtet haben, haben das Bild ergänzt und realistisch abgerundet.“

Die Empfehlungen werden von der ÖAR und ihren Mitgliedsorganisationen durchforstet werden und es wird an der Zivilgesellschaft liegen, erneut genauestens zu beobachten und die Einhaltung und Umsetzung der von der UN-Kommission urgierten Empfehlungen einzufordern. Voget abschließend. „Die Aufgabe der ÖAR-Mitgliedsorganisationen sowie aller österreichischen Behindertenorganisationen wird es sein, hier Lobbyarbeit zu betreiben – wir sind alle gefordert!“

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