Empfehlungen aus der UN-BRK-Staatenprüfung: Österreich muss sich anstrengen!

Die Empfehlungen der UNO aus der Staatenprüfung zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sind umfangreich und beinhalten konkrete Handlungsempfehlungen. Sie sind nicht nach Prioritäten geordnet, sondern folgen den Artikeln 1-33 der UN-BRK.

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Für die ÖAR sind die UN-Empfehlungen, die letztlich aus dem Staatenbericht, dem Zivilgesellschaftsbericht zur österreichischen Situation sowie der Staatenprüfung unter Teilnahme der staatlichen Delegation und der Delegation der Zivilgesellschaft vom 2. und 3. September resultieren, eine der wichtigsten Leitlinien für die österreichische Behindertenpolitik der nächsten Jahre.

ÖAR/ÖZIV- Präsident Dr. Klaus Voget fordert die Regierung auf, gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen und den sie vertretenden Organisationen die Empfehlungen nach ihrer Dringlichkeit zu reihen und sie mit einem konkreten Zeitplan zu versehen, denn, so Voget: „Die Empfehlungen sind sicherlich ob ihrer Umsetzungsdringlichkeit unterschiedlich zu gewichten. Sie beinhalten konkrete, logische und vor allem wirklich brauchbare Handlungsschritte, die dazu angetan sind, die Politik für Menschen mit Behinderungen in Österreich in Richtung Gleichstellung und Selbstbestimmung zu lenken. Österreich hat die Chance, Vorreiter für eine inklusive Lebenswelt zu werden – und diese Chance sollte nicht vertan werden!“

Voget hält abschließend fest, dass die ÖAR und ihre Mitgliedsorganisationen die politische Umsetzung der abschließenden Empfehlungen genau beobachten werden und mit Empfehlungen und Fachwissen gerne bei Bedarf unterstützen.

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