Jarmer: Österreich muss Handlungsempfehlungen der UNO rasch umsetzen

UNO-Rüge: Österreich im Bereich der Behindertenrechte schwach

Helene Jarmer
GRÜNE

Die Ergebnisse der am 2. und 3. September durch die UNO erfolgten Staatenprüfung ergaben, dass Österreich bisher in keinem Bereich die UN-Behindertenkonvention zufriedenstellend umgesetzt hat.

„Die lange Liste der Handlungsempfehlungen der UNO zeigt endlich auf, dass Österreich noch immer einen großen Nachholbedarf im Bereich der Rechte von Menschen mit Behinderungen hat“, sagt die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer.

Die Weigerung der Bundesländer, am Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention mitzuarbeiten, erschwert die Umsetzung der UN-Konvention aufgrund der föderalistischen Strukturen massiv. „Die UNO sagt zu diesem Punkt, dass die Bundes- und die Landesregierungen übergreifende gesetzliche Rahmen und Richtlinien für die österreichische Behindertenpolitik erarbeiten müssen“, erläutert Jarmer.

Besorgt zeigt sich das UN-Komitee über den Anstieg von Menschen mit Behinderungen, die in Institutionen leben. Dies widerspricht klar dem Punkt „Unabhängiger Lebensführung und Einbeziehung in die Gesellschaft (Art. 19)“ der UN-Konvention. Es muss größere Anstrengungen der Bundes- und Landesregierungen zur De-Institutionalisierung geben, Menschen mit Behinderungen müssen ihren Wohnort selbst wählen können.

Klare Handlungsanleitungen gibt es in vielen weiteren Bereichen, so werden etwa Förderprogramme empfohlen, um Menschen mit Behinderungen im offenen Arbeitsmarkt zu beschäftigen, verstärkte Maßnahmen im Bereich inklusiver Bildung, ausreichende Finanzierung für persönliche Assistenz, und Einführung einer Unterstützten Entscheidungsfindung.

„Die Staatenprüfung ist ein Auftrag an Österreich, endlich einen Paradigmenwechsel durchzuführen, weg von der Fürsorge hin zu Gleichberechtigung und Inklusion. Die nächste Staatenprüfung findet 2018 statt, die kommende Legislaturperiode muss im Zeichen der Umsetzung der UN-Konvention stehen“, fordert Jarmer.

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