UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderung ist „wenig gelebte Realität“

Am Nationalfeiertag wird sie genau fünf Jahre in Österreich in Kraft sein. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.

UNO-Flagge mit angedeutetem Gesetzestext
BIZEPS

Dieses Gesetz, das auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft abzielt, ist weitgehend folgenlos geblieben. AKNÖ-Präsident Hermann Haneder zieht eine eher triste Bilanz zum Jahrestag des Inkrafttretens und fordert, die Konvention endlich umzusetzen.

19.000 ÖsterreicherInnen arbeiten in Werkstätten, die oft als Beschäftigungstherapie bezeichnet werden, außerhalb des offenen Arbeitsmarktes ohne angemessene Bezahlung, ohne Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, ohne Schutz des Arbeitsrechts, ohne eigenen Pensionsanspruch, oft mit wenig sinnstiftenden Tätigkeiten.

Ihr Schicksal ist es, in der Krankenversicherung „ewiges Kind“ zu sein, da sie als arbeitsunfähig gelten. So eine der traurigen Teilbilanzen, fünf Jahre nachdem die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Österreich in Kraft getreten ist.

Viele Barrieren und Formen der Diskriminierung

„Wir sehen viele Barrieren und Formen der Diskriminierung“, sagt AKNÖ-Präsident Hermann Haneder. „In der Schule, in der Arbeitswelt, im Alltag. Von Geburt an werden Menschen mit Behinderung an den Rand gestellt und nicht als Teil der Gesellschaft gesehen.“

Diesen Eindruck bekräftigt AKNÖ-Expertin Ursula Janesch: „Bedauerlich ist der Fall eines Mannes, der sich bei einem Unternehmen beworben hat. Er hat im Telefongespräch auch angegeben, dass er blind ist. Als er zum vereinbarten Vorstellungsgespräch erschienen ist, hat ihm eine Assistentin mitgeteilt, der Chef sei nicht mehr an einer Zusammenarbeit interessiert und wolle nicht mit ihm sprechen.“ Ähnlich geht es einem Drittel aller begünstigten Behinderten in Österreich. Sie haben keinen Arbeitsplatz.

Schulen nicht vorbereitet auf Kinder mit Behinderung

Auch Kinder mit Behinderung hätten in der Schule mit Barrieren zu kämpfen, schildert Janesch die Erlebnisse einer heute Achtjährigen. Das Mädchen hat eine Schwerhörigkeit und trägt zwei Hörgeräte. „Die Volksschule im Dorf wollte das Kind zuerst in eine Sonderschule schicken. Die Mutter hat auf einem inklusiven Unterricht in der Volksschule bestanden. Die Schule zeigte leider überhaupt keinen Willen , dem Mädchen bei der Integration zu helfen.“

Das Kind sei in eine Klasse mit schlechter Lärmakustik gesteckt worden. „Das war eine Tortur für das Mädchen, weil Hörgeräte den störenden Schall nicht wegschalten können.“ Erst nach hartnäckigem Engagement der Mutter wurde eine Deckenabhängung eingebaut, was die Lage etwas verbesserte. „Die Lehrerin weigert sich aber nach wie vor, ein Übertragungsgerät zu benutzen, das es dem Mädchen leichter machen würde, im Unterricht zuzuhören.“ Trotz der Widrigkeiten sei das Kind „eine sehr gute Schülerin“, sagt Janesch.

Untragbare Zustände

„Das sind untragbare Zustände. Nicht nur für die Betroffenen sondern für uns alle“, sagt AKNÖ-Präsident Haneder. „Die UN-Konvention reicht nicht auf dem Papier, sie muss auch umgesetzt werden. Jede Schule muss so eingerichtet werden, dass sie Kindern mit einer Behinderung eine inklusive Teilnahme am Unterricht ermöglicht. Ganz offensichtlich reichen auch die Vorschriften für Barrierefreiheit in anderen Bereichen wie am Arbeitsplatz nicht aus.“

Außerdem müsse die Ausgleichstaxe erhöht werden, mit der sich Firmen von der Verpflichtung freikaufen können, begünstigt Behinderte einzustellen.

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