Groß fordert barrierefreie Arztpraxen in ganz Österreich – Behinderten WC muss Pflicht werden!

Am 07.12.2013 fand in ORF 2 um 17 Uhr 30 die Sendung Bürgeranwalt mit Peter Resetarits statt.

Frau im Rollstuhl vor Stufen. Sie schreit
Ruhm, Dipl.-Psych. Kassandra

An der Seite neben Volksanwalt Kräuter war ÖZIV Burgenland Präsident Hans-Jürgen Groß, auf der Gegenseite der Vizepräsident der Burgenländischen Ärztekammer Dr. Schriefl und Dir. Mag. Moder von der Burgenländischen Gebietskrankenkasse. Thematisiert wurde anhand des behinderten Familienvaters Michael Streit die Problematik bei der Umsetzung von barrierefreien Arztpraxen.

Nach derzeitigen Vorgaben hat ein Neuvertrag mit einem Kassenvertragsarzt bezugnehmend auf die Ordination, lediglich einen ebenerdigen Zugang vorzusehen, noch nicht mal ein behinderten WC oder eine Waschmöglichkeit ist bei einer Neugründung Pflicht, ganz zu schweigen von anderen Behinderungsarten wie blinde oder sehbehinderte Menschen oder Menschen mit Hörbehinderung!

Spricht man von einem barrierefreien Zugang und solch einer Nutzung, würde dies Maßnahmen für Personen mit erhöhten Mobilitätsbedarf, wie eben entsprechende Wenderadien, Waschmöglichkeiten und vor allem eine WC Möglichkeit genauso einschließen, wie Maßnahmen für blinde und sehbehinderte Menschen sprich Blindenleitsysteme, taktile Beschriftungen usw. und letztlich auch für Personen mit Hörbehinderung wie z.B. Induktive Höranlagen.

Es müssen endlich Maßnahmen gegen diese Diskriminierung von behinderten Menschen gesetzt werden. Einem gleichen Sozialversicherungsbeitrag für alle behinderten Menschen steht ein unterdurchschnittliches Angebot an Arztpraxen gegenüber. Das bedeutet auch, dass die Menschen, welche mit schwersten Erkrankungen und Behinderungen zu kämpfen haben keine freie Arztwahl haben, obwohl speziell hier das Vertrauen eine besonders große Rolle spielt. Denn der „Beste“ Arzt ist jener, dem die Menschen Vertrauen. Wie aus der Geschichte des Herrn Streit zu sehen war, gibt es sogar Verweigerungen der Behandlung – was wenn dies der einzige zugängliche Arzt ist? Würde sich jemand unter diesen Umständen behandeln lassen?

Österreich hat sich sowohl auf nationaler, als auch europäischer und internationaler Gesetzgebung zu einer Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Niemand würde heutzutage noch die Frage stellen, ob es denn eine Wasch- und Sanitärmöglichkeit in einer Arztpraxis gibt, für Menschen mit Behinderung ist dies noch etwas Besonderes. So etwas darf bei Neugründungen nicht mehr passieren und ich fordere die entsprechenden Stellen auf, an der Spitze den Hauptverband der Sozialversicherungsträger, die Ärztekammer und vor allem die Politik sich diesem Thema zu widmen und für eine Gleichstellung zu sorgen, so ein entschlossener Präsident Groß.

Angebot: Es ist notwendig sich gemeinsam an einen Tisch zu setzten und eine zukunftsorientierte Lösung für alle Patientinnen und Patienten zu erarbeiten, um Sicherzustellen, dass eine Versorgung im selben Umfang, in der gleichen Qualität und vor allem mit den identen, vollumfänglichen Wahlmöglichkeiten für alle Menschen in Österreich gewährleistet wird.

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