Barrierefreiheit dient allen – Behindertenanwalt gegen Änderungen in der Wohnbauförderung

Gegen die geplanten Neuregelungen im Bereich der barrierefreien Ausgestaltung geförderter Wohnbauten spricht sich der steirische Anwalt für Menschen mit Behinderung, Siegfried Suppan, aus.

Siegfried Suppan
Suppan, Mag. Siegfried

„Die Zurücknahme der Anforderungen an die Barrierefreiheit bei Neubauten würde zu einer weiteren Benachteiligung behinderter Personen und auch zu erheblichen Mehrkosten für später notwendige Umbauten führen“, kritisiert Suppan die Ankündigungen der Landespolitik.

Die derzeit geltenden Vorschriften des Wohnbauförderungsgesetzes fordern von Bauträgern vor allem den so genannten anpassbaren Wohnbau, der dazu dient, z.B. Sanitäreinrichtungen möglichst rasch und kostensparend adaptieren zu können.

„Lediglich dann, wenn einer Gemeinde eine konkrete Nachfrage vorliegt, besteht die Verpflichtung zumindest eine Wohnung tatsächlich ‚behindertengerecht‘ herzustellen. Der Bedarf an barrierefrei ausgestaltetem Wohnraum ist daher nach unseren Erfahrungen bei weitem nicht gedeckt und wird auch weiter steigen“, zieht Suppan die diesbezüglichen Angaben in Zweifel und sieht schon die aktuellen Bestimmungen als verbesserungsbedürftig.

Er betont auch, dass hier ein hohes Maß an Nutzen für nicht behinderte Personen erreichbar ist. „Auch ältere Menschen, Familien mit Kleinkindern und Personen mit kurzfristigen Mobilitätseinschränkungen profitieren von schwellenlosen Zugängen, breiteren Türen und Aufzügen etc.“, verweist er auf die allgemeine Bedeutung des Barrierefreien Bauens.

„Eine vermeintliche Einsparung würde nicht nur zu einer weiteren Schlechterstellung behinderter Menschen und deren Familien sondern auch zu langfristiger Kostensteigerung führen“, lehnt Suppan die Vorhaben ab und fordert dazu auf, die bestehenden Regelungen nicht weiter aufzuweichen.

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